Künftig unbefristet befristet / Bildungsgewerkschaft zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz
(Frankfurt am Main/Berlin) Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat das heute (16. Februar 2007) in Berlin vom Bundesrat bestätigte Wissenschaftszeitvertragsgesetz scharf kritisiert. Deutschland braucht attraktive Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft, um in Forschung und Lehre qualitativ hochwertige Leistungen und Innovationen zu erbringen. Dieses Klassenziel verfehlt das neue Gesetz. Künftig werden sich Beschäftigte in der Drittmittelforschung noch mehr als bisher von einem befristeten Arbeitsvertrag zum nächsten hangeln müssen: Unbefristet befristet lautet das Credo, sagte Andreas Keller, für Hochschule und Forschung verantwortliches GEW-Vorstandsmitglied, am Freitag (16. Februar 2007). Mit der Ausweitung der Befristungsregelungen würden den Beschäftigten elementare Schutzrechte genommen.
Je nach Kassenlage können ganze Teams schnell und unbürokratisch freigesetzt werden. Die Beschäftigten tragen alle Risiken, die Arbeitgeber werden von der Pflicht entbunden, verantwortungsvolle Personalplanung und entwicklung voranzutreiben, betonte Keller. Der Grundsatz des Arbeitsrechts, nach dem die unbefristete Beschäftigung die Regel ist, wird auf den Kopf gestellt. Der GEW-Sprecher wies darauf hin, dass Befristungsfragen im Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD), in dessen Rahmen es besondere Vereinbarungen für die Wissenschaft gibt, geregelt werden müssten. Das Gesetz sei ein Eingriff in die Tarifautonomie. Selbst wenn sich Arbeitgeber und Gewerkschaften in Sachfragen einig sind, könnten sie nicht von den Gesetzesregelungen abweichen.
Keller kritisierte, dass künftig nicht nur wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern das gesamte wissenschaftliche und erstmals auch das nicht-wissenschaftliche Personal in die Befristungsregelungen mit einbezogen wird. Der Gesetzgeber habe darauf verzichtet, den Anwendungsbereich des Gesetzes eindeutig zu bestimmen. Für die betroffenen Hochschulen und ihre Mitarbeiter bedeutet dies ein Höchstmaß an Rechtsunsicherheit, sagte Keller. In einem offenen Brief an den Bundesratspräsidenten, Harald Ringstorff, hat er die Länderkammer zu einem Aufschub der Gesetzesberatung aufgefordert, bis der Anwendungsbereich des neuen Zeitvertragsrechts eindeutig bestimmt ist.
Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
Ulf Roedde, Pressesprecher
Reifenberger Str. 21, 60489 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 78973-0, Telefax: (069) 78973-201
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