Künstlersozialversicherung unternehmerfreundlich reformieren!
(Berlin) - Anlässlich der Bundesratsdebatte über die Zukunft der Künstlersozialversicherung erklärt der Stellvertretende Hauptgeschäftsführer des DIHK, Achim Dercks:
"Der Bundesrat sollte die heutige Abstimmung nutzen, um die Weichen für eine unternehmerfreundliche Reform der Künstlersozialversicherung zu stellen. Die KSV macht es Betrieben schwer, ihre etwaige Abgabepflicht einzuschätzen. So müssen sie auch für Freiberufler und andere Personen die Abgabe zahlen, die von den Leistungen der KSV in keiner Form profitieren, da sie dort gar nicht aufgenommen werden. Das führt zu Verunsicherung bei den Betrieben. Auch die Frage, wer Künstler ist und wer nicht, ist alles andere als schnell beantwortet. Ein Webdesigner ist per Gesetz ein Künstler, ein Programmierer nicht. Hinzu kommt, dass nicht klar geregelt ist, ab welcher Auftragshäufigkeit die Abgabepflicht beginnt. Auch die derzeitige rückwirkende Prüfung belastet viele Betriebe, die bislang nicht ahnten, dass sie in der Vergangenheit mit dem genannten Webdesigner einen Künstler beauftragten. Es sollten jetzt pragmatische Schritte gegangen werden, um die Betriebe praktisch zu entlasten und Klarheit zu schaffen. Die größten Probleme wären gelöst, wenn die Abgabe nur für Aufträge an KSV-Versicherte gezahlt werden müsste. Wenigsten sollten aber Erleichterungen wie Bagatellgrenzen, Schwellenwerte hinsichtlich der Unternehmensgröße und eine klare und einheitliche Definition einer nicht nur gelegentlichen Auftragsvergabe, unabhängig von der Form des Auftrags, eingeführt werden."
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(tr)