Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Kürzung der Pendlerpauschale benachteiligt Beschäftigte

(Berlin) - "Diese Kürzungsvariante der rot-grünen Koalitionsfraktionen ist zwar besser als der ursprüngliche Vorschlag des Bundesfinanzministeriums. Aber auch bei der neuen Lösung werden die Fahrtkosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht voll als Werbungskosten aner-kannt. Dies ist ein gravierender Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip der Besteuerung. Wenn Selbständige ihre betriebsbedingten und darüber hinaus gehenden Fahrten (zum Beispiel Urlaubsreisen) unbegrenzt als Betriebsausgaben abschreiben können, muss abhängig Beschäftig-ten zumindest das gleiche Recht zugebilligt werden.

Darüber hinaus bestraft der Abbau der Pauschale die Mobilitätsbereitschaft der Beschäftigten. Betroffen sind insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der großen westdeutschen Flächenstaaten sowie Osdeutschlands, für die es aufgrund regionalen Konzentration der in-dustriellen Standorte keine Alternative zum Pendeln gibt.

Die Kürzung der Pendlerpauschale um insgesamt drei Milliarden Euro ist ein weiterer Schlag gegen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sollte dies umgesetzt werden, würde sich die soziale Schieflage der rot-grünen Sparpolitik fortsetzen. Die geplante Entlastung von Besserver-dienenden durch die Senkung des Spitzensteuersatzes um insgesamt sechs Milliarden Euro würde zur Hälfte aus den Taschen der abhängig Beschäftigten finanziert.

Ökonomisch kontraproduktiv ist die Kürzung, da die abhängig Beschäftigten trotz Steuerreform ihre Konsumausgaben weiter einschränken müssen. So werden die Antriebskräfte eines zukünftigen Wirtschaftsaufschwungs bereits im Keim erstickt."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0, Telefax: 030/24060-324

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