Kürzung der Pendlerpauschale / Däke: "Abschaffung für Millionen von Pendlern nicht tragbar."
(Berlin) - Die geplante Streichung der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung- und Arbeitsstätte für die ersten 20 Kilometer kritisiert der Bund der Steuerzahler heftig. Mit einer solchen Maßnahme würde Millionen von Steuerzahlern der steuerliche Abzug von Kosten für die Fahrten zur Arbeit versagt. Dafür gibt es keinen plausiblen Grund. Eine entsprechende Regelung ist daher nicht hinnehmbar, kritisiert Steuerzahlerpräsident Karl Heinz Däke.
Die Entfernungspauschale ist keine Steuervergünstigung, die von den Verantwortlichen beliebig beschnitten werden kann. Vielmehr handelt es sich bei den Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte um Werbungskosten, die aus verfassungsrechtlichen Gründen in sachgerechter Höhe berücksichtigt werden müssen.
Die Streichung der Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer wird vom Bund der Steuerzahler auch abgelehnt, weil sich dadurch eine massive Steuererhöhung ergeben würden. Die Steuerbelastung eines Ledigen mit einem Jahreseinkommen von 26.000 Euro, der täglich 15 Kilometer zur Arbeit fährt, würde nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler bei einer Streichung der Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer Wegstrecke um mehr als 300 Euro steigen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler e.V. (BDSt)
Dieter Lau, Pressesprecher
Französische Str. 9-12, 10117 Berlin
Telefon: (030) 2593960, Telefax: (030) 25939625
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