Kürzungen bei landwirtschaftlicher Krankenversicherung verfassungswidrig / Verfassungsrechtler Prof. Isensee unterstützt Position des Bauernverbandes
(München) - Der Deutsche Bauernverband hält die vorgesehene drastische Kürzung der Bundesmittel zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung für verfassungsrechtlich bedenklich. Der DBV hatte dies bereits in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 betont. Jetzt hat der renommierte Bonner Verfassungrechtler Prof. Dr. Josef Isensee in einer Kurzbewertung Kürzungen des Bundeszuschusses und Grundgesetz die Kritik des Berufsstandes nachdrücklich bestärkt. Isensee hält die Kürzungen des Bundeszuschusses um 218 Millionen Euro für sachwidrig und die Mehrbelastung der Landwirte für unverhältnismäßig. Er sehe darin einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs.1 Grundgesetz) sowie einen Verstoß gegen den rechtsstaatlich gebotenen Vertrauensschutz und gegen die Berufsfreiheit, so Isensee.
Keine Sonderlasten
Bauernverbandspräsident Gerd Sonnleitner hat deshalb Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Bundesinnenminister Otto Schily aufgefordert, bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der vorgesehenen gesetzlichen Regelungen die Argumente von Isensee gebührend zu berücksichtigen. Mehrbelastungen mit bundesweit durchschnittlich 30 bis 40-prozentigen Beitragserhöhungen der aktiven Landwirte zur Landwirtschaftlichen Krankenversicherung sind nach Isensee nicht gerechtfertigt. Mit der Mehrbelastung korrespondiere keine Erweiterung des Leistungsanspruchs. Die Senkung des Bundeszuschusses führe zu Beitragssätzen und finanziellen Belastungen der betroffenen aktiven Landwirte, die weit oberhalb denen der Mitglieder in der allgemeinen gesetzlichen Krankenversicherung liegen.
Bundeszuschuss ist systemgerecht
Der Bundeszuschuss zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung sei in den ungünstigen Versichertenproportionen zwischen aktiven Landwirten und Alternteilern begründet. Diese Schere aber werde weiter auseinandergehen. Der Bundeszuschuss sei systemnotwendig und somit systemgerecht, betonte Isensee, die geplante Absenkung erweise sich als systemfremd. Auch die Unterschiede der Beitragssätze der Landwirtschaftlichen Krankenversicherungen zu anderen gesetzlichen Krankenversicherungen erreichten, so Isensee, ein una ngemessenes Ausmaß und seien nicht zu rechtfertigen. Die pflichtversicherten Landwirte hätten keine Ausweichmöglichkeit; die freiwillig Versicherten hingegen würden ausscheiden und die Unterschiede noch verschärfen. Isensee betonte, dass der Gesetzgeber mit seinen Vorschlägen nicht auf eine Milderung hinwirke, sondern die Unterschiede planmäßig verschärfe. Der schlagartige Beitragssprung würde sich auch als unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der selbstständigen Landwirte erweisen.
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