Kulturgut Dresdner Elbtal bedroht / Bund Deutscher Landschaftsarchitekten fordert Brückenbaustopp und Erhalt der Kulturlandschaft
(Berlin) - Vor der Sondersitzung des Dresdner Stadtrates am 10. August 2006 bekräftigt der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten bdla seinen Protest gegen den geplanten Bau der Waldschlösschenbrücke im Dresdner Elbtal und fordert den Erhalt der einmaligen ca. 20 km langen Fluss- und Kulturlandschaft.
Das Welterbekomitee der UNESCO hatte am 11. Juli 2006 in Vilnius/Litauen entschieden, das Dresdner Elbtal wegen des Brückenprojekts auf die Liste des gefährdeten Welterbes zu setzen. Die Elbquerung würde die Blickbeziehungen entlang der Elbe und auf die Stadt Dresden erheblich beinträchtigen, zugleich stelle sie einen Eingriff in den ökologisch sensiblen Landschaftsraum der Elbauen dar. Die UNESCO droht mit der Aberkennung des Titels Weltkulturerbe. Dresden wäre weltweit die erste Stadt, die diesen Titel verlieren würde.
Das malerische Elbtal war erst im Juli 2004 in die UNESCO-Liste des Welterbes aufgenommen worden, vereint es doch in herausragender Weise Natur und Architektur, Stadt und Landschaft. Das Elbufer prägen naturnahe Hangwälder und Flussauen. Entlang der Elbe reihen sich Festungsanlagen aus der Renaissance an Villen der Gründerzeit. Schlösser und Gärten, wie Schloss und Schlosspark Pillnitz, fügen sich harmonisch in das Landschaftsbild mit den Weinbergen des Elbtals ein. Der Landschaftsraum bildet zusammen mit dem Ensemble der Dresdener Altstadt ein einmaliges Zeugnis menschlicher Kulturleistung.
Die UNESCO-Entscheidungen von 2004 und 2006 machen eines deutlich: Nicht nur Bauwerke wie der Kölner Dom, historische Innenstädte oder Denkmäler des Industriezeitalters wie die Zeche Zollverein in Essen, sondern auch Landschaften gehören zum schützens- und erhaltenswerten kulturellen Erbe. Denn Landschaften sind ein wesentlicher Bestandteil des Lebensraumes der Menschen, sie sind Ausdruck des europaweiten gemeinsamen Kultur- und Naturerbes und Grundlage für die Identität ihrer Bewohner, unterstreicht der Vizepräsident des bdla Adrian Hoppenstedt die Position des Berufsverbandes.
Bereits aus dem Jahr 2000 stammt das vom Europarat vorgelegte Europäische Landschaftsübereinkommen. Es hat den Schutz, die Pflege und die Gestaltung der Landschaft zum Ziel und die Organisierung der europäischen Zusammenarbeit in Landschaftsfragen zum Inhalt. Diese so genannte Landschaftskonvention bezieht sich sowohl auf natürliche, ländliche als auch auf städtische und stadtnahe Landschaften und ist für alle europäischen Regionen und damit auch für Deutschland von großer Bedeutung. Der in der Landschaftskonvention eher kulturell begründete Landschaftsschutz ist komplementär zu einem ökologisch funktional begründeten Landschaftsschutz zu sehen.
Mit Bezug auf die Landschaftskonvention fordert der bdla den sorgsamen Umgang mit unserem kulturlandschaftlichen Erbe. Im Hinblick auf das Dresdner Elbtal sollten alle Möglichkeiten geprüft werden, ob und wie auf einen Bau der Waldschlösschenbrücke verzichtet werden kann. Neben einer Beeinträchtigung des Landschaftsbilds sind insbesondere Auswirkungen auf die gewachsene Infrastruktur, erhöhte Schadstoffbelastungen, Beeinträchtigungen der Erholungsqualität des Elbtals sowie Verkehrsbelastungen zu berücksichtigen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Landschaftsarchitekten e.V. Bundesgeschäftsstelle (BDLA)
Pressestelle
Köpenicker Str. 48/49, 10179 Berlin
Telefon: (030) 2787150, Telefax: (030) 27871555
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