Städtebaurechtsnovelle – bdla sieht noch erheblichen Korrekturbedarf
(Berlin) - Der Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen begrüßt den Referentenentwurf des Bundesbauministeriums zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts als wichtigen Schritt hin zu einem zukunftsfähigen Planungsrecht. Positiv hervorzuheben ist unter anderem die Stärkung klimagerechter und freiraumbezogener Belange im Baugesetzbuch:
- in § 1 durch integrierte Freiraumentwicklungskonzepte,
- in § 1a durch Klimaanpassung, Klimaschutz und naturnahen Wasserhaushalt und
- in § 9 durch erweiterte Festsetzungen zu Biodiversität, Niederschlagswasserbewirtschaftung sowie Dach- und Fassadenbegrünung.
Eine Reihe von Anliegen des Berufsstandes – etwa aus den „Essentials für ein klimagerechtes Städtebaurecht“ – finden damit Eingang in den Gesetzesentwurf.
Gleichzeitig besteht an zentralen Punkten erheblicher Nachbesserungsbedarf: So fehlen weiterhin verbindliche Instrumente wie qualifizierte Freiflächengestaltungspläne, mit denen Anforderungen an Stadtgrün, Regenwassermanagement, Biodiversität, Aufenthaltsqualität und Hitzeschutz frühzeitig gesichert werden könnten. Auch die Baunutzungsverordnung bleibt hinter den Erfordernissen einer klimagerechten Stadtentwicklung zurück, da sie nach wie vor nahezu ausschließlich die bauliche Dichte regelt. Seit langem setzt sich der bdla deshalb für die Einführung eines sogenannten Grünflächenfaktors ein, mit dem Mindeststandards für Begrünung, Versickerung und grün-blaue Infrastruktur verbindlich festgelegt werden können.
Mit Sorge betrachtet der Berufsverband zudem die geplante Ausweitung vereinfachter Verfahren und die höheren Schwellenwerte bei Bebauungsplänen in der Innenentwicklung. Dadurch würden Umweltprüfungen künftig häufiger entfallen – mit erheblichen negativen Auswirkungen auf Boden, Freiraum und Stadtklima. Auch für den unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB fehlen weiterhin wirksame Regelungen, damit Kommunen Anforderungen an Entsiegelung, Begrünung und Klimaanpassung rechtssicher festsetzen können.
Neben einer inhaltlichen Nachschärfung braucht es aus Sicht des bdla zudem eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Kommunen, damit die vorgesehenen Maßnahmen vor Ort wirksam umgesetzt werden können
Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen e.V. (bdla) - Bundesgeschäftsstelle, Petra Baum, Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Wilhelmine-Gemberg-Weg 6, Aufgang A, 10179 Berlin, Telefon: 030 2787150
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