Kundeneinlagen bei VÖB-Banken durch Einlagensicherungsfonds gesichert
(Berlin) "Anstaltslast und Gewährträgerhaftung ersetzen bei den öffentlichen Banken nicht die Einlagensicherung", wie der Pressesprecher des VÖB, Dr. Stephan Rabe, in Reaktion auf eine häufig fälschliche Darstellung in Berlin klarstellte.
Die öffentlichen Banken verfügten, wie auch die Privatbanken, über umfassende Sicherungssysteme zum Schutze der Einlagen ihrer Kunden. Bereits 1994 sei der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, eingerichtet worden. Dieser Fonds schütze Guthaben von Kunden bei den angeschlossenen VÖB-Banken. Dieser Schutz umfasse Einlagen von Privatpersonen und von Wirtschaftsunternehmen, insbesondere Sparguthaben, Sichteinlagen und Termingelder, auf den Namen lautende Schuldverschreibungen und Schuldscheine sowie Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften. Ausgenommen seien Einlagen von Banken sowie Einlagen des Bundes und der Länder. Dies gelte auch für Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt habe. Pfandbriefe und Kommunalobligationen böten dem Anleger bereits aufgrund ihrer rechtlichen Konstruktion umfassende Sicherheit und bedürften daher keines zusätzlichen Schutzes.
"Die freiwillige Einlagensicherung tritt subsidiär zur gesetzlichen Einlagensicherung hinzu. Der hierdurch vermittelte Einlegerschutz geht deutlich über die Anforderungen des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes hinaus", so der Sprecher des VÖB. Der freiwillige VÖB-Einlagensicherungsfonds sei dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen gemeldet worden und werde von diesem regelmäßig geprüft.
Dem VÖB-Einlagensicherungsfonds seien folgende VÖB-Mitglieder angeschlossen:
- Calenberger Kreditverein
- Deutsche Ausgleichsbank
- Deutsche Kreditbank AG
- Deutsche Postbank AG
- DSL Bank Aktiengesellschaft
- Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt
- InvestitionsBank Hessen AG (IBH)
- Internationales Bankhaus Bodensee AG
- InvestitionsBank des Landes Brandenburg
- Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank -
- Landwirtschaftliche Rentenbank
- LfA Förderbank Bayern
- Postbank EasyTrade.AG
- Ritterschaftliches Kreditinstitut Stade
- Sächsische Aufbaubank GmbH
- Thüringer Aufbaubank.
Die ebenfalls vom VÖB vertretenen Landesbanken gehören, so der Verband, den Einlagensicherungseinrichtungen der deutschen Sparkassenorganisation an.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB)
Lennéstr. 17, 10785 Berlin
Telefon: 030/81920
Telefax: 030/8192222