Pressemitteilung | Bitkom e.V.
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Kundenschutz darf nicht zur Entmündigung führen / Kabinett regelt Verbraucherrechte in der Telekommunikation neu / Technische Pflichten behindern neue Geschäftsmodelle / BITKOM kritisiert, dass Aboverträge jederzeit kündbar sein sollen

(Berlin) - Weite Teile des überarbeiteten Gesetzentwurfs zur Neuordnung des Kundenschutzes in der Telekommunikation sind in der Branche auf Kritik gestoßen. " Es besteht Nachbesserungsbedarf, um einen effektiven Kundenschutz mit den Erfordernissen moderner Geschäftsmodelle in Einklang zu bringen“, sagt Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM). " Das neue Gesetz bevormundet den Kunden, statt ihn zu schützen."

Der am 17. Mai 2006 vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf sieht vor, dass Preise für ein Telefonat nicht nur deutlich in der Werbung angegeben, sondern vor vielen Gesprächen nochmals angesagt werden müssen. Auch der Bezug so genannter Premium-Kurznachrichten (SMS), die zum Beispiel aktuelle Börsennachrichten oder Stauinformationen aufs Handy liefern, wird komplizierter. Kosten diese Dienste 2 Euro oder mehr, muss der Kunde erst eine Zwischennachricht mit nochmaliger Preisangabe abwarten und diese bestätigen. Eine zusätzliche Warn-SMS soll fällig werden, wenn der Rechnungsbetrag bei Abonnements 20 Euro im Monat überschreitet. Damit werde der Kunde zu oft mit der Frage " Wollen Sie das wirklich? " belästigt, kritisiert der BITKOM. Aboverträge sollen auch ohne Grund jederzeit kündbar sein. " Das ist ein schwerer Eingriff in das deutsche Vertragssystem " , sagt Rohleder. " Wenn Unternehmen sich auf Vertragsschlüsse nicht mehr verlassen können, bricht die Planungssicherheit weg.“

Die geforderten technischen Pflichten führen zu hohen finanziellen Belastungen bei den Telekommunikationsanbietern und behindern die Verbreitung neuer Geschäftsmodelle. " Mal wieder wird eine innovative Branche gemaßregelt „, sagt Rohleder. Der BITKOM kritisiert zudem, dass der Gesetzentwurf keine Entschädigung der TK-Unternehmen für ihre Mitwirkung an der Telefonüberwachung vorsieht. Ein hierzu bereits existierender Gesetzesvorschlag ist aus dem Entwurf gestrichen worden. Rohleder: " Die Industrie unterstützt die Ermittlungsbehörden bei ihrer Arbeit. Hier steht der Gesetzgeber nach wie vor in der Pflicht, auch bei der Finanzierung eine faire Lösung zu finden. "

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) Maurice Shahd, Pressereferent, Wirtschaftsthemen Albrechtstr. 10, 10117 Berlin Telefon: (030) 27576-0, Telefax: (030) 27576-400

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