Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

Kurth: "Rückschritt für den Recyclingstandort Deutschland" / BDE kritisiert Versuch des Bundesrates, die gewerbliche Sammlung weiter einzuschränken

(Berlin) - Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. hat mit Kritik auf die Entscheidung des Bundesrates reagiert, über den Vermittlungsausschuss eine nochmalige Einschränkung der gewerblichen Sammlung im neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz durchzusetzen.

BDE-Präsident Peter Kurth sagte: "Das Gesetz bleibt schon in der bisherigen Fassung weit hinter den Möglichkeiten und Erwartungen zurück, da es keine vernünftigen Zielvorgaben bei den Recyclingquoten enthält und die Müllverbrennung dem Recycling quasi gleichgestellt wird. Geradezu unverständlich ist jedoch, dass der Bundesrat die gewerbliche Sammlung werthaltiger Abfälle noch weiter einschränken will." Der bisherige Gesetzentwurf impliziere bereits, so Kurth, die Schaffung eines neuen kommunalen Monopols bei der Wertstoffsammlung. Kurth: "Im Vermittlungsausschuss soll jetzt zusätzlich erreicht werden, dass die so genannte Gleichwertigkeitsklausel gekippt wird und Kommunen die gewerbliche Sammlung auch dann untersagen können, wenn das von ihnen präferierte Sammelsystem qualitativ und ökologisch schlechter ist als das Sammelsystem eines privaten Anbieters. Der Bundesrat verabschiedet sich damit klar von dem Ziel, möglichst viele Abfälle einem hochwertigen Recycling zuzuführen. Das ist ein Rückschritt für den Recyclingstandort Deutschland."

Der BDE sei überzeugt davon, so Kurth, dass die EU-Kommission das Kreislaufwirtschaftsgesetz intensiv und kritisch auf den Prüfstand stellen werde. Kurth: "Parallel dazu werden wir unsere bei der Kommission anhängige und für die Dauer des Gesetzgebungsverfahrens lediglich ruhende Beschwerde hinsichtlich der Einschränkung der gewerblichen Sammlung in Deutschland aktivieren und engagiert verfolgen. Wir sind der Überzeugung, dass die vom Bundesrat betriebene massive Einschränkung der gewerblichen Sammlung nicht europarechtskonform ist und daher am Ende auch nicht Bestand haben wird."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (BDE) Karsten Hintzmann, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Behrenstr. 29, 10117 Berlin Telefon: (030) 5900335-0, Telefax: (030) 5900335-99

(tr)

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