Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

Kurzmeldung: DIHT begrüßt Abschaffung des Rabattgesetzes

(Berlin) - Die Abschaffung des Rabattgesetzes ist ein Befreiungsschlag für deutsche Händler und Dienstleister. Mit diesen Worten kommentierte der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) die vom Bundeskabinett beschlossene ersatzlose Aufhebung des Gesetzes. Nach der europäischen E-Commerce-Richtlinie dürfe demnächst über das Internet jeder Anbieter nach Deutschland hinein mit Rabatten werben. Um wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, müsse man deshalb auch die deutschen Unternehmen vom Rabattverbot befreien. Positiv bewertete der DIHT unter diesem Aspekt auch die vom Kabinett mitbeschlossene Aufhebung der Zugabeverordnung. Diese verbietet es weitgehend, Kunden beim Kauf Zugaben gratis mitzugeben. Der DIHT zeigte sich zuversichtlich, dass die Gerichte missbräuchliche Rabatt- und Zugabepraktiken auch künftig über das allgemeine Wettbewerbsrecht in den Griff bekommen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelstag (DIHT) Dr. Axel Koblitz Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/203082702 Telefax: 030/203081000

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