Kurzmeldung: Musterprozess um CD-Brenner-Abgabe
(Bonn) - Mit einem Musterprozess gegen Hewlett-Packard wollen die Verwerter von Musikurheberrechten die Hersteller von CD-Brennern zu einer Vergütungsabgabe zwingen. Wie der Sprecher der GEMA, Dr. Hans-Herwig Geyer, bestätigte, strebt die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) gegen das Böblinger Unternehmen eine Klage an, weil sich dieses bisher geweigert hat, für jeden CD-Brenner eine Kopierabgabe von 17 DM zu entrichten. Hintergrund des Streits ist die massenweise Verwendung von CD-Brennern in Privathaushalten.
Quelle und Kontaktadresse:
Gesamtverband Deutscher Musikfachgeschäfte e.V. (GDM), Friedrich-Wilhelm-Straße 31, 53113 Bonn, Telefon 0228 53970-0, Telefax 0228 53970-70
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