KV-System ist überreguliert / Ein Neuanfang ist dringend notwendig
(Wiesbaden) - Das Debakel um die Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung zeigt anschaulich, dass das KV-System durch permanente staatliche Eingriffe nicht mehr, wie bisher, die Interessen der Ärzteschaft vertreten kann. Die KV bzw. KBV ist außerstande, die Interessen der Vertragsärzte zu vertreten. "Das wird mehr und mehr zur Aufgabe von Berufsverbänden wie dem BDI", erklärt Dr. med. Wolfgang Wesiack, Präsident des Berufsverbands Deutscher Internisten BDI e.V.
Die groß angekündigte Honorarreform ist kläglich gescheitert. Das liegt an dem zugrunde liegenden Systemfehler: Für eine bestimmte Menge Geld kann auch nur eine bestimmte Menge an Leistungen angeboten werden. Einen Sozialrabatt in Form des geminderten bundeseinheitlichen Orientierungspunktwerts von 3,5001 Cent anstelle der für den EBM betriebswirtschaftlich kalkulierten 5,11 Cent lehnt der BDI ab.
Weil im Kollektivvertragssystem eine den Interessen der Ärzte dienliche Politik nicht mehr möglich erscheint, steht der BDI für selektives Kontrahieren zur Verfügung, soweit es den Interessen seiner Mitglieder entgegen kommt. Nach den Bundestagswahlen im September ist ein Paradigmenwechsel erforderlich durch eine grundlegende Systemreform an Haupt und Gliedern.
Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI)
Helge Rühl, Geschäftsführer
Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden
Telefon: (0611) 18133-0, Telefax: (0611) 18133-50
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