Pressemitteilung | Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) - Geschäftsstelle Köln

KZBV fordert entschieden eine wirkliche Reform / Zahnärzteschaft begrüßt Vorschlag für Festzuschüsse beim Zahnersatz

(Berlin) - Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) begrüßt es, dass die Zahnersatzversorgung mit in die Reformbemühungen einbezogen werden soll. "Wer aber therapiebezogene Festzuschüsse einführen will, hat da etwas nicht richtig verstanden. Sie sind im Grunde genommen nichts wesentlich anderes als die zur Zeit geltenden prozentualen Zuschüsse mit all ihren sozialen Ungerechtigkeiten", meint Dr. Jürgen Fedderwitz. "Wir begrüßen es, dass die Politik anfängt sich mit dem von uns seit Jahren vorgeschlagenen System der Festzuschüsse zu beschäftigen. Allerdings werden die Patienten bei dem jetzt von der Regierung propagierten Modell vom Fortschritt in der Zahnmedizin weiterhin abgekoppelt", erklärte er weiter.

Zur Erläuterung:

Befundorientierte Festzuschüsse gehen von dem jeweiligen Befund aus (Beispiel: fehlender Zahn). Unabhängig davon, ob sich der Patient für eine preiswerte oder aufwendige Lösung entscheidet, erhält er immer den befundorientierten Festzuschuss, der regelmäßig eine Grundversorgung abdeckt. Versorgungen, die darüber hinausgehen und eher dem Komfort dienen, müssen deshalb stärker durch die Patienten bezahlt werden.

Therapiebezogene Festzuschüsse setzen bei der gewählten Therapieform an. Wer sich für eine teure Variante zur Schließung der Zahnlücke entscheidet, erhält einen relativ höheren Zuschuss als derjenige, der weniger dafür zahlen kann. Außerdem gibt es die Zuschüsse nur für festgelegte Therapieformen. Neue Methoden gehören regelmäßig nicht dazu (Beispiel: Implantate) und bleiben von einem Zuschuss durch die GKV ausgeschlossen, so dass GKV-Patienten vom zahnmedizinischen Fortschritt abgekoppelt sind.

"Diese grundlegenden Unterschiede sollte die Regierung berücksichtigen", meint Fedderwitz.

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) Universitätsstr. 71-73, 50931 Köln Telefon: 0221/40010, Telefax: 0221/404035

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