Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Ladenschluss ist Ländersache / Kommunen wollen bei Ladenöffnungszeiten mitreden

(Berlin) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund unterstützt die Forderung des Bundesrates, die Regelung der Ladenöffnungszeiten den Ländern zu überlassen. Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Verkehr des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Bürgermeister Fritz Wagner, Kirn, unterstrich in der heutigen Sitzung des Ausschusses in Baunatal die Zustimmung der Städte und Gemeinden zu diesem Ländervorhaben. "Das geltende Ladenschlussgesetz ist mit seiner Vielzahl an Sonderregelungen unübersichtlich und enthält trotzdem unnötige Beschränkungen für den Einzelhandel. Es schafft aber dort keinen Schutz, wo ihn die Verbraucher, Arbeitnehmer und Kommunen brauchen", so Wagner.

Der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Städte- und Gemeindebundes forderte in seiner heutigen Sitzung, die Unübersichtlichkeit der Ladenöffnungszeiten zu beseitigen und kommunale Entscheidungsspielräume beim Ladenschluss zu eröffnen. Die Sonn- und Feiertage sollten grundsätzlich ausgeschlossen bleiben. Für den Schutz der flächendeckenden Versorgung sollten die Gemeinden örtliche Satzungen erlassen dürfen. Fairer Wettbewerb verlange Chancen für alle Anbieter und klare Regeln. "Das freie Spiel der Kräfte im Einzelhandel führt zu einem attraktiven Angebot in Großstädten und wenigen großen Einkaufszentren, aber zu vielen öden Innenstädten", gibt Wagner seine Erfahrung mit der Entwicklung im Einzelhandel wieder. Die Verbraucher und kleine Einzelhändler könnten am besten dadurch geschützt werden, dass der Gesetzgeber den Gemeinden das Recht gebe, einen fairen Rahmen für den Handel zu setzen.

Der DStGB fordert bei einer Neufassung der Ladenöffnungsreglung daher, dass Gemeinden durch Satzung regeln dürfen, dass die Geschäfte dort länger öffnen dürfen, wo Menschen wohnen. "Damit können wir Innenstädte und Ortskerne vor einer weiteren Verödung bewahren und auch am Abend wieder zu lebendigen Orten des Handels, der Kultur, des Arbeitens, und der Freizeit machen", so Wagner.

Der DStGB hält es neben einer Verlängerung der Ladenöffnungszeiten zur Revitalisierung der Zentren für erforderlich, gemeinsam durch Kommunen und Handel Einzelhandels- und Stadtmarketingskonzepte aufzustellen. Nur so könne auf Dauer mehr Aufenthaltsqualität und Lebendigkeit für die Städte und Gemeinden und damit letztlich eine Verbesserung der Bedingungen für den Handel und die Bürger in den Zentren erreicht werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: 030/773070, Telefax: 030/77307200

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