Pressemitteilung | Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI)

Länder wollen Praxiskauf durch KV erzwingen / BDI-Chef Wesiack: Das ist kalte Enteignung!

(Wiesbaden) - Dem Berufsverband Deutscher Internisten, BDI e.V., liegen Änderungsanträge von CDU und FDP sowie der Länder zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz vor, die einen massiven Eingriff in das Eigentumsrecht von Praxisinhabern bedeuten. Danach soll bei Ausscheiden eines Vertragsarztes dessen Vertragsarztsitz nicht mehr automatisch über die Kassenärztliche Vereinigung ausgeschrieben werden. Vielmehr entscheidet der Zulassungsausschuss, ob der Sitz überflüssig ist oder nicht.

Nach Vorstellungen der Koalition sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet werden, solche Praxen in als überversorgt geltenden Gebieten zum Verkehrswert aus der Gesamtvergütung zu bezahlen, wenn der Zulassungsausschuss entschieden hat, sie nicht wieder zu besetzen.

"Das ist nichts anderes als eine kalte Enteignung", kritisiert BDI-Präsident Dr. Wolfgang Wesiack. Der Verkehrswert fiele praktisch gegen Null, stellt der zweite Vizepräsident des BDI, Dr. Hans-Friedrich Spies, fest, wenn kein Markt für die abzugebende Praxis mehr existiert. Ohne GKV-Patienten wäre die Praxis nichts mehr wert, sie wäre praktisch unverkäuflich.

Bei Ausscheiden eines Kollegen aus einer Gemeinschaftspraxis wäre diese unter Umständen in ihrem Versorgungsangebot so eingeengt, dass sie nicht mehr weitergeführt werden kann. Bei großen Gemeinschaftspraxen wird es zu einer personellen Ausdünnung kommen. Hinzu kommt, dass die Einlagen des Partners von den übrigen Teilnehmern der Gemeinschaftspraxis aufgefangen werden müssen, was diese wirtschaftlich erheblich belasten kann.

Dr. Wolf von Römer, erster Vizepräsident des BDI, sieht in einer solchen Regelung einen Verstoß gegen den Schutz des Eigentums im Grundgesetz und macht verfassungsrechtliche Bedenken geltend.

Der BDI verwahrt sich strikt gegen diesen Eingriff in die Grundrechte und fordert das Bundesgesundheitsministerium und den Bundestag auf, die betreffenden Änderungsvorschläge bei der am 2. Dezember anstehenden 2. und 3. Lesung des Entwurfs für das GKV-Versorgungsstrukturgesetz nicht aufzugreifen.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) Tilo Radau, Geschäftsführer Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden Telefon: (0611) 18133-0, Telefax: (0611) 18133-50

(tr)

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