Längerer Kündigungsausschluss bei individuellen Mietverträgen / BGH konkretisiert Regelungen für Staffelmietverträge
(Berlin) - Während ein formularmäßiger Ausschluss des Kündigungsrechts für Mieter von mehr als vier Jahren in Staffelmietverträgen den Kündigungsausschluss komplett aufhebt, wird die Frist bei individuellen Vereinbarungen im Zweifel nur auf vier Jahre reduziert. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin (Az.: VIII 257/04).
Mit dieser Entscheidung räumt der BGH einem individuell vereinbarten Kündigungsausschluss mehr Raum ein, als einer formularvertraglichen Regelung, die nach einem früheren Urteil bei Überschreitung des Zeitraums von vier Jahren insgesamt unwirksam ist. Für viele Mietverhältnisse bedeutet dies, dass Mieter weiterhin bis zu vier Jahre an den vereinbarten Ausschluss des Kündigungsrecht gebunden sind, so Dr. Kai H. Warnecke, Mietrechtsexperte bei Haus & Grund.
Quelle und Kontaktadresse:
Haus & Grund Deutschland
Stefan Diepenbrock, Presse
Mohrenstr. 33, 10117 Berlin
Telefon: (030) 20216-0, Telefax: (030) 20216-555
(sk)
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- Höchstrichterliche Ohrfeige für Berliner Senat / Haus & Grund fordert politische Kehrtwende
- Haus & Grund kritisiert Kurzsichtigkeit deutscher Klimapolitik: Sektorziele führen in die Irre
- Frist 31. März: Grundsteuererlass für Vermieter möglich / Coronabedingte Mietausfälle führen zu geringeren Steuerlasten