Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

Lärmminderung nicht geräuschlos planen

(Berlin) - Am 18. Juli 2008 mussten die Länder bei der Bundesregierung Aktionspläne zur Lärmminderung für Ballungsräume ab 250.000 Einwohnern, Bereiche an Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen vorlegen. Grundlage für die Lärmaktionspläne sind so genannte strategische Lärmkarten, die bereits ein Jahr zuvor erarbeitet werden mussten. Das schreibt die EG-Umgebungslärmrichtlinie aus dem Jahr 2002 vor. Eine Umfrage unter den 80 Industrie- und Handelskammern ergab, dass bisher nur wenige Kommunen solche Lärmaktionspläne erarbeitet haben. Dieses Ergebnis bestätigte auf Nachfrage des DIHK auch das Umweltbundesamt.


Jetzt nichts überstürzen

Der Ablauf der Frist am 18. Juli darf jetzt nicht dazu führen, dass die Lärmaktionspläne nach dem Motto „Augen zu und durch“ erarbeitet werden. Augenmaß ist gefragt! Fahrverbote, Tempolimits oder Umleitungen können sich negativ auf die Standortbedingungen der örtlichen Wirtschaft auswirken. Deshalb müssen deren Belange bei der Erstellung der Pläne berücksichtigt werden. Nutzen und Kosten müssen mit den Betroffenen diskutiert werden – und zwar innerhalb angemessener Fristen. Es wäre niemandem geholfen, wenn jetzt überstürzt Maßnahmen beschlossen würden, die bestenfalls wenig bringen, die Wirtschaft aber in jedem Fall erheblich belasten.

DIHK-Forderungen

1. Jede Lärmminderungs-Maßnahme muss wirksam sein, d. h. die Lärmbelastung muss tatsächlich spürbar reduziert werden. Dazu muss zuvor klar sein, woher der Lärm kommt, wann er entsteht und wer darunter leidet. Wenn die Ursache das Anfahren von Lkws an Ampeln ist, kann eine Grüne Welle mehr bewirken als ein Fahrverbot. Welche Maßnahmen zielführend sind, kann man auf alle Fälle nur konkret vor Ort beurteilen.

2. Die Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein. Dazu müssen Aufwand und Kosten in einem angemessenen Verhältnis zur Reduzierung der Lärmbelastung stehen. Zu den Kosten gehören vor allem auch die Auswirkungen auf die Wirtschaft: Wenn der Lieferverkehr durch Fahrverbote eingeschränkt wird oder Umwege in Kauf genommen werden müssen, kann das zu erheblichen Kosten bei den Unternehmen und letztlich auch bei den Verbrauchern führen!

3. Wichtig ist eine Gesamtbetrachtung der Auswirkungen: Wenn Fahrverbote den Lärm zwar an einer Stelle reduzieren, ihn in anderen Straßen aber erhöhen und noch dazu mehr Kilometer zurückgelegt werden müssen, sieht die Bilanz der Umweltbelastung schlecht aus. Hilfreich sind deshalb nur integrierte Konzepte – keine punktuellen Maßnahmen. Das gilt umso mehr in Städten mit Umweltzonen: Hier muss besonders genau geprüft werden, ob die örtliche Wirtschaft weitere Belastungen noch verkraften kann.

4. Vorrang für technische Lösungen: Lärmschutzwände, Schallschutzfenster, „Flüsterasphalt“ und schadstoffarme Fahrzeuge können erheblich zur Reduzierung des Lärms beitragen – ohne der Wirtschaft zu schaden. Auch ein guter öffentlicher Nahverkehr oder gute Fahrradwege schaffen Anreize, das Auto stehen zu lassen und den Lärm in der Stadt zu verringern.

5. Die Kommunen müssen die geplanten Maßnahmen mit der Wirtschaft offen diskutieren. Dabei müssen deren Belange ebenso berücksichtigt werden wie die Interessen der Stadt und der Bürger. Richtige Entscheidungen können nur getroffen werden, wenn allen Beteiligten der Nutzen, insbesondere aber das Ausmaß der Auswirkungen klar ist.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Pressestelle Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 203080, Telefax: (030) 203081000

(tr)

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