Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

Land spart zu Lasten der Heimbewohner / bpa kritisiert den Rückzug des Landes aus der Förderung stationärer Pflegeeinrichtungen

(Berlin) - Einstimmig beschloss jüngst der Haushalts- und Finanzausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags eine Gesetzesvorlage zum Wegfall der investiven Förderung teilstationärer und stationärer Pflegeeinrichtungen. Damit müssten die Bewohner der betroffenen Heime zukünftig selbst für die Gebäudekosten aufkommen. Diese Kosten werden bisher zum Großteil vom Land und den Kommunen übernommen, wenn sie das jeweilige Pflegeheim als bedarfsnotwendig erachteten. Genau hier liegt auch ein vom bpa immer wieder kritisierter Systemfehler: In aller Regel flossen die Fördermittel bisher in die Pflegeheime freigemeinnütziger Träger, während die Bewohner in privat betriebenen Heime leer ausgingen.

Anstatt den bpa-Vorschlag aufzugreifen, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zukünftig das „belegte Bett“ und damit jeden Heimbewohner zu unterstützen streiche das Land nun sämtliche Fördermittel. „Die Streichung der Investitionskostenförderung ist der völlig falsche Weg. Vielmehr müssen die Fördermittel allen Bewohnern von Pflegeheimen zu Gute kommen, in dem nur die tatsächlich belegten Plätze unterstützt werden“, so Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) und Vorsitzender der Landesgruppe Rheinland-Pfalz/Saarland.

In der Konsequenz würde sich für die Bewohner der bereits bisher geförderten Einrichtungen nichts ändern. Jedoch würden auch Pflegebedürftige in bisher nicht geförderten Heimen deutlich entlastet. Das Land würde damit seiner Verantwortung zur Vorhaltung einer adäquaten pflegerischen Versorgungsstruktur nach § 9 SGB XI gerecht und gleichzeitig weitere Wettbewerbsverzerrungen ausschließen. Schon die Bevölkerungsentwicklung mit ihrem zunehmenden Anteil an älteren Menschen weist auf einen stetig steigenden Pflegebedarf und damit auf die Notwendigkeit eines finanziellen Engagements des Landes hin.

Offensichtlich konnte sich der Haushalts- und Finanzausschuss nicht dazu durchringen, im ambulanten Bereich von der wettbewerbsverzerrenden Förderung der Ambulanten Hilfe Zentren (AHZ) zugunsten einer Unterstützung der einzelnen ambulant versorgten Pflegebedürftigen Abstand zu nehmen. Und das, obwohl bereits im Jahr 2001 das Bundessozialgericht in einem viel beachteten Urteil die rheinland-pfälzische Förderpraxis der AHZ als wettbewerbsverzerrend und mit der Grundintention des Sozialgesetzbuches XI unvereinbar bewertet hatte.

„Auch im ambulanten Bereich muss endlich der Wechsel von der bisher einseitigen AHZ-Förderung hin zur Förderung jedes einzelnen Pflegebedürftigen vollzogen werden. Dieser richtungsweisende Schritt würde die Benachteiligung des Großteils der privaten ambulanten Pflegedienste in Rheinland-Pfalz beseitigen“ so Bernd Meurer abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.(bpa), Bundesgeschäftsstelle Hannoversche Str. 19, 10115 Berlin Telefon: 030/308 788 60, Telefax: 030/308 788 89

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