Landesapothekerverband Baden-Württemberg widerspricht Bußgeldbescheid
(Stuttgart) - Wegen eines angeblichen Boykottaufrufs im Jahr 2007 hat das Bundeskartellamt gestern (1. Juli 2009) ein Bußgeld gegen den Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) festgesetzt. Das Bundeskartellamt vertritt in seiner Begründung die Auffassung, dass einzelne Äußerungen des Landesapothekerverbandes, mit denen er den Erwerb von DocMorris durch die Celesio AG in Stuttgart kritisiert hatte, unter das Boykottverbot fallen. Neben dem LAV sind weitere zwei Landesapothekerverbände sowie die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände - ebenfalls zu Bußgeldzahlungen verpflichtet worden. Gegen die Bußgeldbescheide können die Betroffenen Einspruch erheben.
Dazu erklärt LAV-Geschäftsführerin und Rechtsanwältin Ina Hofferberth: "Unserer Ansicht nach besteht für einen Berufsverband im Gesundheitswesen für den Schutz der Verbraucher und der Apotheker geradezu die Pflicht, solche Ereignisse und Entwicklungen dezidiert zu beobachten, zu bewerten und gegebenenfalls auch öffentlich zu kritisieren. Darum wird der LAV die Bescheide genau prüfen und dann erforderlichenfalls den Rechtsweg bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung ausschöpfen." Der LAV setzt auch auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 19. Mai 2009. Der EuGH hatte mit seiner Entscheidung zum Fremdbesitz auch bestätigt, dass die Betriebserlaubnis für die unter anderem kritisierte erste DocMorris-Apotheke in Fremdbesitz in Saarbrücken unrechtmäßig war. "Wir sind davon überzeugt, dass das OLG Düsseldorf bei unserem Einspruch die Haltlosigkeit der Vorwürfe feststellen wird", so Ina Hofferberth weiter.
"Denn im Fall offensichtlich rechtswidriger Zustände muss eine solche Kritik möglich sein. Es ist weder mit unserem Rechtssystem noch mit meinem Gerechtigkeitssinn vereinbar, wenn der bestraft wird, der auf einen Rechtsbruch hinweist, anstatt den zu ahnden, der den Rechtsbruch begeht."
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