LandFrauen fordern eigenständige soziale Sicherung der Frauen / LandFrauen-Präsidentin Brigitte Scherb: Wahlfreiheit in der Kinderphase darf nicht zu Lasten der Frauen gehen!
Die Politik setzt zur Zeit unterschiedlichste Anreize bezüglich einer eigenständigen sozialen Sicherung für Frauen, kritisierte die Präsidentin des Deutschen LandFrauenverbandes (dlv) Brigitte Scherb die laufenden Gesetzesvorhaben.
Vor allem im Steuer- und Sozialrecht gäbe es viele Widersprüche. Einerseits setzt der Gesetzgeber verschiedene Anreize, damit sich insbesondere Frauen während der Kinderphase aus dem Berufsleben zurückziehen können, z.B. Elterngeld, Elternzeit, Ehegattensplitting oder Familienkrankenversicherung. Gleichzeitig geht der politische Trend aber dahin, die soziale Sicherung über die Partnerschaft zurückzufahren. Dies zeige sich z.B. bei der Absenkung der Hinterbliebenenrente. Außerdem wird die finanzielle Eigenverantwortung nach Trennung und Scheidung politisch immer stärker betont.
Diese Widersprüchlichkeit zeigt die Grenzen der von den LandFrauen geforderten Wahlfreiheit, bei der die Eltern selbst entscheiden, ob sie sich für eine Zeit vollständig der Kindererziehung widmen oder berufstätig bleiben wollen, auf und geht zu Lasten der Frauen, sagte die dlv-Präsidentin.
Deshalb fordert der dlv:
1. Auch im Unterhaltsrecht muss dem Stellenwert der ehelichen Familie Rechnung getragen werden. Künftige Reformen des Unterhaltsrechts müssen Grundsätzen des Vertrauensschutzes gerecht werden.
2. Die Hinterbliebenenrente muss für Frauen (und Männer), die wegen Kindererziehung, Pflege und Betreuung hilfsbedürftiger Familienangehöriger keine ausreichenden Rentenansprüche erwerben konnten, auch zukünftig auf angemessenem Niveau gesichert werden. Die Hinterbliebenenrente darf nicht zur Sozialleistung nach dem Bedürftigkeitsprinzip degradiert werden, sondern muss eine Versicherungsleistung bleiben.
3. Die Anrechnungsregelungen für das Partnereinkommen im Rahmen der so genannten Bedarfsgemeinschaften müssen auf den Prüfstand.
4. Arbeitsuchende (Frauen) müssen unabhängig vom Anspruch auf ALG II uneingeschränkten Zugang zu allen Förderleistungen bekommen.
5. Staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte müssen flexibler als bisher auf die Erwerbs- und Familienbiografien von Frauen zugeschnitten und verständlich vermittelt werden.
6. Über die Möglichkeit der Entgeltumwandlung als eine weitere Komponente der eigenständigen Altersabsicherung müssen insbesondere Frauen hinreichend informiert und dazu motiviert werden.
7. Die Sozialabgabenfreiheit für Entgeltumwandlungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge ist über den 31.12.08 beizubehalten.
Moderne Familienpolitik muss die unterschiedlichen Lebensentwürfe von Familien akzeptieren und die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen. Es muss selbstverständlich sein, dass Frauen und Männer Familienleben und Kindererziehung in ihre Lebensplanung integrieren können.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher LandFrauenverband e.V. (dlv), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft
Lilo Schön, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin
Telefon: (030) 284492910, Telefax: (030) 284492919
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