"Lappen" weg? Nur bei Verkehrsstraftaten! / Statement von Rechtsanwältin Lea Voigt, Vorsitzende des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)
(Berlin) - Fahrverbote und die Entziehung der Fahrerlaubnis sind keine Universal-Sanktionen für unerwünschtes Verhalten. Zuvor schon für Steuersünder oder Unterhaltsschuldner diskutiert, werden führscheinbezogene Sanktionen nun in einem weiteren verkehrsfremden Bereich erwogen: für Straftäter bei Sportveranstaltungen. So hat es die Innenministerkonferenz diese Woche im Kontext der Sicherheit von Fußballspielen auf der Agenda.
Fahrverbote und die Entziehung der Fahrerlaubnis als allgemeine Sanktionsmöglichkeit jenseits von Verkehrsstraftaten sind abzulehnen - auch unter dem Aspekt der Gleichbehandlung: Der Berufskraftfahrer wäre besonders von einer solchen Regelung betroffen. Aber auch die Pendlerin aus der Provinz träfe diese Konsequenz ungleich härter als den Großstädter mit guter ÖPNV-Vernetzung. Finanzstarke Täter würden indes privilegiert: Sie hätten die Möglichkeit, auf Taxi oder Fahrdienste auszuweichen.
Dabei ist besonders zu bedenken: Menschen, die keine Alternative zum Auto haben, könnten verleitet werden, ohne Führerschein zu fahren und damit eine Straftat zu begehen - womöglich ohne zuvor je gegen verkehrsrechtliche Regeln verstoßen zu haben. Diese rechtliche und faktische Absurdität muss unbedingt vermieden werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Pressestelle
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Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190
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