Lauschangriff: Kriminalisten ziehen positive Bilanz und mahnen Beibehaltung
(Birkenwerder) - Anlässlich der am 1. Juli beginnenden Verhandlung über die Rechtmäßigkeit der akustischen Wohnraumüberwachung zur Bekämpfung organisierter und besonders schwerer Kriminalität (so genannter Großer Lauschangriff) weist der Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) auf die Notwendigkeit dieses Ermittlungsinstruments und die nachweislich außerordentlich zurückhaltende Anwendung in der Praxis hin.
Ausweislich eines Berichts der Bundesregierung aus dem vergangenen Jahr wurden in den ersten drei Jahren von der deutschen Kriminalpolizei in 70 Verfahren insgesamt 78 Wohnungen abgehört. In 42 Prozent der Verfahren (29 Fälle) führten die Abhörmaßnahmen zu Beweismitteln, die auf andere Weise nicht hätten erlangt werden können, in einem Verfahren wurde der Tatverdächtige entlastet. In den meisten Fällen, in denen keine Erfolge erzielt werden konnten, lagen technische Probleme infolge Ausrüstungsdefizite vor.
Hierzu erklärte der komm. BDK-Bundesvorsitzende Klaus Jansen:
In der langjährigen Diskussion über die Einführung dieser Maßnahme wähnten auch die heutigen Betreiber der Normenkontrollklage unter jedem zweiten Schlafzimmerbett des Landes die technisch hochgerüsteten Lauscharmeen einer voyeuristischen Lausch und Schnüffelpolizei. Insgesamt 70 Anwendungsfälle in drei Jahren bundesweit sind von diesem Propagandaszenario übrig geblieben. Die Zahlen belegen, wie maßvoll die Behörden von diesem Instrument Gebrauch machen.
Zugleich zeigt sich, dass die akustische Wohnraumüberwachung durchaus geeignet ist, in Fällen schwerster Kriminalität, bei denen die Täter äußerst konspirativ vorgehen, sonst nicht erreichbare Erfolge zu erzielen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) Bundesgeschäftsstelle
Theodor-Storm-Str. 17-18, 16547 Birkenwerder
Telefon: 03303/500132, Telefax: 03303/503070
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