Pressemitteilung | Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD)

Lebenspartnerschaftsgesetz: Bundestag und Bundesrat sollen im September das Ergänzungsgesetz verabschieden

(Berlin) - Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD), erklärt zum Abschluss der zweitägigen bundesweiten Fachtagung "Ein Jahr Lebenspartnerschaftsgesetz - 10 Jahre Aktion Standesamt" im Berliner Rathaus Schöneberg:

„Der Lesben- und Schwulenverband fordert Bundestag und Bundesrat ultimativ auf, das im Vermittlungsausschuss liegende Ergänzungsgesetz noch im September zu verabschieden. Hierbei geht es vor allem um die Gleichstellung im Erbschafts- und Einkommensteuerrecht sowie bei sozial- und beamtenrechtliche Regelungen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 17. Juli 2002 den Weg zur vollständigen Gleichstellung homosexueller Paare frei gemacht.

Der LSVD droht der Politik im Falle von Stillstand mit der Vorbereitung von Musterklagen und Verfassungsbeschwerden. Der Staat kann nicht bei Arbeitslosen- und Sozialhilfe aufgrund der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung des Lebenspartnerschaftsgesetzes Kürzungen vornehmen, aber als Steuergesetzgeber die Minderung der steuerlichen Leistungsfähigkeit durch gesetzliche Unterhaltsleistungen ignorieren. Auf verfassungsrechtliche Probleme bei einem Fehlen von steuerrechtlichen Regelungen hat auch das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Lebenspartnerschaftsurteil hingewiesen.

Bundesfamilienministerin Bergmann sicherte dem Verband in einer Ansprache die weitere Unterstützung der Bundesregierung bei der Gleichstellung der Lebenspartnerschaften zu. Sie kritisierte auch deutlich "als evangelische Christin" die Haltung der katholischen Bischöfe, die angekündigt hatten, Mitarbeiter, die eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen, würden in den sozialen Einrichtungen der katholischen Kirchen gekündigt.

Der LSVD fordert auch die Tarifparteien auf, beim Abschluss der nächsten Tarifverträgen die Regelungen für Ehegatten auf Lebenspartner auszudehnen.

Auf der Tagung konnten erste Erfolge bei der gesellschaftlichen Umsetzung des Gesetzes vermerkt werden: Die Deutsche Bahn AG hat ihr Tarifvertrags- und ihr Betriebsrentensystem für ihre Beschäftigten bereits voll umgestellt, so dass Lebenspartnerschaften und Ehegatten gleichgestellt sind. Lufthansa und Deutsche Bank behandeln Lebenspartner in den meisten Bereichen bereits freiwillig wie Eheleute (Vergünstigungen, Freistellungen). Die versorgungsrechtlichen Regelungen werden dort gerade diskutiert. Auch im Tarifvertrag Bau wurden bereits die Sonderurlaubsregelungen auf Lebenspartnerschaften ausgeweitet.

Auf der Fachtagung im Berliner Rathaus Schöneberg diskutierten am Wochenende 150 Fachleute (JuristInnen, Abgeordnete, ArbeitgeberInnen und GewerkschafterInnen) und Betroffene miteinander über ihre Erfahrungen und weitere Umsetzungsschritte des Lebenspartnerschaftsgesetz in Verwaltungspraxis, Tarifrecht und Gesetzgebung.“

Quelle und Kontaktadresse:
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD) Postfach 30 21 34 10752 Berlin Telefon: 030/78954763 Telefax: 030/44008241

NEWS TEILEN: