„Lehrkräfte sind zur Verfassungstreue verpflichtet!“
(Berlin) - Stefan Düll, Präsident des Deutschen Lehrerverbands, betont nach der Einordnung der AfD als gesichert rechtsextremistische Partei durch das Bundesamt für Verfassungsschutz: „Es versteht sich von selbst, dass nach der Einordnung der AfD als gesichert rechtsextremistische Partei nicht zur Tagesordnung übergegangen werden kann. Bund und Länder müssen für den gesamten öffentlichen Dienst prüfen, wie sie damit bei bereits Beschäftigten wie bei Neueinstellungen umgehen. Die Unvereinbarkeit von rechtsextremistischer AfD-Mitgliedschaft und Verfassungstreue liegt auf der Hand: Beamtinnen und Beamte leisten einen Diensteid auf Grundgesetz und ggf. Landesverfassung, und auch die Angestellten des öffentlichen Dienstes haben eine Dienstpflicht zur Verfassungstreue.“
Düll weist auf den besonderen Bildungs- und Erziehungsauftrag der Lehrkräfte hin: „Extremistinnen und Extremisten haben daher im Schuldienst nichts zu suchen. Bei der Neueinstellung ist die Mitgliedschaft in politisch oder religiös extremistischen verfassungsfeindlichen Organisationen abzufragen. Bei den bereits angestellten und verbeamteten Lehrkräften gehe ich davon aus, dass es sich um Einzelfälle handelt, die eine AfD-Mitgliedschaft haben. Die Ansprüche an Beamtinnen und Beamten sind hoch: Bewerberinnen und Bewerber für die Verbeamtung müssen sich „durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten“ (Bundesbeamtengesetz §60 bzw. Beamtenstatusgesetz § 33).“
Düll führt weiter aus: „Angesichts der Entwicklungen der letzten Jahre ist Demokratie- und Wertebildung ein sehr wichtiges Thema. Wie sie am besten umgesetzt werden kann, wird nicht nur an den Schulen, sondern auch in vielen Veranstaltungen des Bildungsbereiches diskutiert. Der Deutsche Lehrerverband hat dazu im März in Wittenberg gemeinsam mit dem DPhV und mit der Landeszentrale für Politische Bildung Sachsen-Anhalt eine stark nachgefragte Weiterbildungstagung veranstaltet. Inhaltlich ist die Beschäftigung mit dem Grundgesetz ein guter Ansatz, um über die Grundlagen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens mit den Schülerinnen und Schülern ins Gespräch zu kommen. Die Auseinandersetzung mit dem Grundgesetz sollte daher auch verpflichtender Teil der Lehrkräfteausbildung sein, wie unser Mitgliedsverband DPhV fordert. Auf der praktischen Ebene ist der Umgang mit digitalen Medien ein wichtiger Aspekt der Demokratiebildung, damit die Kinder und Jugendlichen lernen, Quellen einzuschätzen, Algorithmen zu verstehen und nicht auf Fake News und AI-Konstrukte hereinzufallen.“
Quelle und Kontaktadresse:
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