Pressemitteilung | Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA)

Lehrstelle weg wegen Sehfehler? / Berufsverband der Augenärzte: Früher Gang zum Augenarzt erspart Enttäuschungen

(Düsseldorf) - Nach dem alljährlichen Run auf freie Lehrstellen können sich Jugendliche glücklich schätzen, die bereits einen Ausbildungsplatz sicher haben. Ehe es demnächst mit dem neuen Lebensabschnitt losgeht, müssen sie noch zur ärztlichen Untersuchung. Doch wie groß ist die Bestürzung, wenn sich dann auf einmal herausstellt, dass ein gesundheitliches Problem dem Traumjob im Wege steht. Für diese Enttäuschungen ist nicht selten ein Sehfehler die Ursache, ein Beispiel: Acht Prozent der Männer und 0,8 Prozent der Frauen leiden unter einer Farbfehlsichtigkeit, meist können sie Rot und Grün nicht richtig unterscheiden. Für viele Berufe ist diese Fähigkeit jedoch eine wichtige Voraussetzung. Autolackierer beispielsweise, Menschen, die Produktionsabläufe am Monitor überwachen oder Elektroniker, die farbige Drähte unterscheiden müssen, können ihren Beruf ohne ein intaktes Farbsehvermögen nicht ausüben. Doch so weit muss es gar nicht kommen. Dr. Georg Eckert, Sprecher des Berufsverbands der Augenärzte (BVA), rät Enttäuschungen vorzubeugen: „Wir empfehlen den Eltern, schon mindestens zwei Jahre vor dem Schulabschluss mit ihren Kindern zum Augenarzt zu gehen. Stellt man nämlich einen Sehfehler fest, der bestimmte Berufe unmöglich macht, kann gegebenenfalls etwas dagegen unternommen werden – oder, wenn es keine Behandlungsmöglichkeit gibt, darüber beraten werden, welche Berufe nicht geeignet sind. Andernfalls haben Eltern und Jugendliche dann noch genug Zeit, um sich noch zu einem anderen Traumberuf hin zu orientieren.“

Für jeden Beruf die richtige Sehhilfe
Neben der Farbsichtigkeit spielen noch viele andere Komponenten eine Rolle, wenn es um das Sehvermögen geht: Dämmerungssehen, die Sehschärfe in allen Entfernungen und das Zusammenspiel beider Augen beispielsweise. Wer in seinem Beruf viel vor dem Bildschirm sitzt, muss zwar nicht – wie oft angenommen wird – mit einer Verschlechterung seiner Sehkraft rechnen. Ein Sehfehler kann jedoch andere gesundheitliche Belastungen hervorrufen: Wer sich ständig zum Monitor vorbeugt, riskiert Verspannungen, Kopfweh und Haltungsschäden. Dass der Augenarzt im Vorfeld eine Brille anpasst, kann so entscheidend für die Leistungsfähigkeit im Job sein. Doch was für den einen Beruf hilfreich, kann für einen anderen hinderlich sein: Bademeistern oder Köchen beschlägt die Brille gerne, Kindergärtnerinnen müssen sie öfter einmal vor zu heftigen Bewegungen ihrer Schützlinge verteidigen. Kontaktlinsen können da die bessere Alternative sein. Sie lassen sich auch unter Schutzbrillen tragen, was in vielen handwerklichen Berufen entscheidend ist. Wichtig bei Kontaktlinsen ist, dass sie vom Augenarzt angepasst sind, um die Verträglichkeit der Linsen zu gewährleisten.

Gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung sagt zu wenig aus Traumjob Polizistin, Dachdecker oder Vermessungstechniker – diese und viele mehr setzen ein einwandfreies peripheres Sehvermögen voraus. Das Gesichtsfeld darf also nicht eingeschränkt sein, die Sicht aus den Augenwinkeln muss funktionieren. Die vom Jugendarbeitsschutz-Gesetz vorgeschriebene ärztliche Untersuchung vor Antritt der Lehrstelle führt in aller Regel nicht der Augenarzt, sondern ein Allgemeinmediziner durch. Eine Überprüfung des Gesichtfeldes ist dabei auch nicht vorgesehen – es wird lediglich die zentrale Sehschärfe für die Ferne und das Farbensehen getestet. Gravierende Sehprobleme können da leicht übersehen werden. „Wenn sich für einen jungen Menschen erst während seiner Ausbildung herausstellt, dass er für seinen Beruf gar nicht geeignet ist, sind Schaden und Enttäuschung für ihn groߓ, so Dr. Uwe Kraffel, erster Vorsitzender des BVA. „Daher raten wir Eltern und Schülern zu einer frühzeitigen Untersuchung mit Facharztkompetenz fürs Auge. Wenn sich dabei herausstellt, dass alles in Ordnung ist, können sich alle umso mehr freuen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) Pressestelle Tersteegenstr. 12, 40474 Düsseldorf Telefon: (0211) 4303700, Telefax: (0211) 4303720

(bl)

NEWS TEILEN: