Leiharbeit bedarf tarifvertraglicher Regelungen
(Berlin) - Mit Blick auf die tarifliche Umsetzung und Ausgestaltung tarifvertraglicher Regelungen zur Leiharbeit forderte DGB-Vorstandsmitglied Heinz Putzhammer am 14. November in Berlin die Verbände und Unternehmen der Zeitarbeit auf, ihrerseits die Voraussetzungen zum Abschluss von Tarifverträgen zu schaffen. "Unsere Tarifkommission steht. Sobald uns Gesprächspartner bekannt sind, kann es losgehen", sagte Putzhammer.
Die Tarifvertragsparteien seien gefordert, gruppenspezifische Abweichungen für Personen mit Vermittlungshemmnissen - dies ist der Auftrag der PersonalServiceAgenturen (PSA) - zu vereinbaren, um die Vermittlungschancen für den ersten Arbeitsmarkt zu fördern. Diese Abweichungen müssten sachlich begründet und zeitlich begrenzt sein, so Putzhammer.
Die Tarifgemeinschaft der DGB-Gewerkschaften stehe zu unverzüglichen Verhandlungen bereit, das entbinde aber Politik und Bundesanstalt für Arbeit nicht, die Voraussetzungen zu schaffen, damit PSA-Beschäftigte in der Übergangszeit nicht zu Bedingungen entliehen würden, die zu einer Gefährdung von Arbeitsplätzen für Stammbelegschaften würden, so Putzhammer.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Henriette-Herz-Platz 2
10178 Berlin
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