Leipziger Urteil schwächt Auskunftsanspruch von Journalisten
(Berlin) - Das Bundesverwaltungsgericht schwäche mit seinem Urteil, wonach die Pressegesetze der Länder auf den Bundesnachrichtendienst als einer Bundesbehörde nicht anwendbar seien, das Auskunftsrecht der Presse. Das erklärte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) heute in Berlin. Informationen könnten so blockiert, kritische Recherche unterbunden werden. Bundesbehörden hätten mit diesem Urteil nun einen Freibrief, sich bei unwillkommenen oder aufwändig zu recherchierenden Anfragen von Journalisten bedeckt zu halten. "Das schränkt die Pressefreiheit ein", kritisierte der BDZV. Die Argumentation der Leipziger Richter, dass es an einer entsprechenden Gesetzgebung des Bundes fehle und dass die Garantie der Pressefreiheit durch die Verfassung nur ein Mindestmaß an Auskunft vorsehe, sei einem der Presse- und Meinungsfreiheit verpflichteten Land wie Deutschland nicht angemessen.
Ein Reporter der "Bild"-Zeitung hatte vom Bundesnachrichtendienst Angaben über die Nazi-Vergangenheit von Mitarbeitern einholen wollen und war damit auf Widerstand gestoßen. Er hatte daraufhin geklagt, um die Behörde zur Auskunft zu verpflichten. Das Gericht wies die Klage ab.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV), Haus der Presse
Hans-Joachim Fuhrmann, Leitung, Kommunikation
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