Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen e.V. (BDU) - Hauptgeschäftsstelle Bonn

Leitfaden zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten für die Consultingbranche veröffentlicht

(Bonn) - In Anlehnung an den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) hat der Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen (BDU) e.V. in einer Arbeitsgruppe einen Branchenleitfaden entwickelt, der Mitgliedsunternehmen mit Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung dabei unterstützt, die eigenen Aktivitäten mit Bezug zur Nachhaltigkeit zu erfassen, zu strukturieren, entsprechende Ziele in die Unternehmensstrategie zu integrieren und konkrete Maßnahmen abzuleiten. Besonderer Dank gilt den Expertinnen und Experten aus den Beratungsgesellschaften ANXO Management Consulting, Detecon, Gmc², HR Beratung Simon, Mobilite, Optiqum, SellingPoint Consult, und TEAMWILLE.

Der Leitfaden gibt einen Überblick über die zu behandelnden Kriterien, Leistungsindikatoren und den Prüfprozess des DNK-Büros. Eine Erweiterung der Vorgaben des DNK zur Erfüllung der zukünftigen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) inklusive der aktuell in Entwicklung befindlichen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ist für das kommende Jahr 2024 geplant.

Unternehmensberatungen müssen sich in doppelter Hinsicht mit den drei Nachhaltigkeitsdimensionen auseinandersetzen. Zum einen in Bezug auf ihre eigene Betriebsführung, zum anderen in ihrer Rolle als Multiplikator im Rahmen der nachhaltigen Transformation der Wirtschaft.

Zu betrachten sind dabei einerseits das eigene Geschäftsmodell und das Unternehmensumfeld sowie andererseits die Märkte und Lieferketten, in denen beispielsweise beratene Kunden und Kundinnen agieren.

In den einführenden Kapiteln des Branchenleitfadens werden daher zunächst beide Sichtweisen skizziert, bevor anschließend die einzelnen Kriterien aus Betriebsführungsperspektive fokussiert und durch Leitfragen sowie durch Praxisbeispiele und mögliche Maßnahmen veranschaulicht werden. So können Anwender des Leitfadens sich Schritt für Schritt durcharbeiten und sich einem kompletten Nachhaltigkeitsbericht nähern.

In Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte nehmen regulatorische Anforderungen sowohl international als auch national seit Jahren zu. Daraus ergeben sich für Unternehmen und Institutionen verschiedene Handlungsverpflichtungen, wie zum Beispiel die Berichterstattungspflicht. Neben den sachlichen Pflichten wirkt die Kommunikation des Nachhaltigkeitsbewusstseins und -bestrebens in Form eines Nachhaltigkeitsberichts positiv nach innen und außen: Intern trägt die intensive Auseinandersetzung bei einer Erstellung eines entsprechenden Reports zur Bewusstseinsbildung, zur Strukturierung und Evaluierung von Nachhaltigkeitsaktivitäten sowie zur Auseinandersetzung mit Risikofaktoren bei. Nach außen vermittelt ein Nachhaltigkeitsbericht Vertrauen, Glaubwürdigkeit und stärkt die Reputation.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen e.V. (BDU) - Hauptgeschäftsstelle Bonn Kai Haake, Geschäftsführer Recht und Politik Joseph-Schumpeter-Allee 29, 53227 Bonn Telefon: (0228) 9161-0, Fax: (0228) 9161-26

(jg)

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