Lenk- und Ruhezeiten / Gesetzgebungspanne gefährdet Verkehrssicherheit / Bußgeldausfälle von mehreren hundert Millionen Euro befürchtet
(München) - Eine jetzt in Europa in Kraft getretene Neuregelung zu den Lenk- und Ruhezeiten bei Lkw- und Busfahrern sollte durch schärfere Bestimmungen die Verkehrssicherheit verbessern. Durch eine Panne im Gesetzgebungsverfahren ist jedoch das Gegenteil eingetreten: Weil das Fahrpersonalgesetz nicht rechtzeitig der geänderten EU-Rechtslage angepasst wurde, können Verstöße gegen die neuen Bestimmungen bis auf weiteres in Deutschland nicht bestraft werden. Im Klartext heißt das: Bus- und Brummifahrer können im Augenblick so lange auf dem Bock sitzen wie sie wollen, ohne dass es geahndet werden könnte. Dazu ADAC-Generalsyndikus Werner Kaessmann: Eine peinliche Lücke mit erheblichen Folgen für die Verkehrssicherheit auf unseren Straßen. Der Gesetzgeber muss schleunigst dafür sorgen, dass das deutsche Recht angepasst wird und Verstöße wieder verfolgt werden können.
Eine weitere Folge dieser Panne besteht darin, dass alle laufenden Verfahren eingestellt werden müssen oder mit Freispruch enden, weil im Ordnungswidrigkeitenrecht der Grundsatz gilt, dass nur nach dem "mildesten" Gesetz geurteilt wird. In diesem Fall bedeutet mildestes Gesetz, dass es momentan gar keines gibt. Spediteure und Busunternehmer sparen in diesem Zusammenhang Bußgelder in dreistelliger Millionenhöhe. Der ADAC befürchtet, dass diese Ausfälle durch stärkere Kontrollen bei den Pkw-Fahrern kompensiert werden sollen.
Besonders ärgerlich ist, dass dieselbe Panne vor 20 Jahren schon einmal passiert ist: Als die jetzt abgelöste EWG-Verordnung in Kraft getreten ist, hatte man ebenfalls versäumt, die nationalen Bußgeldvorschriften anzupassen. Auch damals mussten alle Verfahren fallen gelassen werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC)
Pressestelle
Am Westpark 8, 81373 München
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