Pressemitteilung | Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD)

Lesben und Schwule gehören dazu / Antidiskriminierungsgesetz darf nicht ausgrenzen

(Köln) - Mit dem dringenden Appell, das Merkmal der sexuellen Identität in allen Regelungsbereichen des geplanten Antidiskriminierungsgesetzes zu berücksichtigen, hat sich am 27. März der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) an die Verhandlungsführer der Koalitionsparteien gewandt. Dazu erklärt LSVD Sprecher Philipp Braun: „Das Antidiskriminierungsgesetz soll Menschen im Alltag vor Diskriminierung schützen. Dabei dürfen Lesben und Schwule nicht vergessen werden. Ein Ausschluss aus dem Diskriminierungsschutz im Zivilrecht wäre ein massiver Affront gegen die lesbischen Bürgerinnen und schwulen Bürger. Ein solches Gesetz wäre geradezu ein Freibrief für Diskriminierung.

Wir fordern die Verhandlungspartner der Regierungsparteien auf, ein Antidiskriminierungsgesetz auf den Weg zu bringen, das seinen Namen verdient. In allen Regelungsbereichen muss das Verbot der Diskriminierung von Lesben und Schwulen enthalten sein. Eine Politik, die homosexuelle Menschen vom Diskriminierungsschutz gezielt ausgrenzt, verstößt gegen das Gleichbehandlungsgebot.

Gerade im Zivilrecht gibt es zwingende Gründe für eine Einbeziehung des Diskriminierungsgrundes „sexuelle Identität“. Beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen kommt es immer wieder zu Diskriminierungen: Schwulen Männern werden oft Lebens- und Krankenversicherungen pauschal verweigert. Reiseveranstalter für Lesben oder Schwule bekommen von einer Hotelanlage
gesagt: Ihre Personengruppe wollen wir hier nicht. Auch auf dem Mietwohnungsmarkt gibt es Benachteiligungen aufgrund der sexuellen Identität. Lesben und Schwule brauchen auch in Deutschland einen wirksamen Schutz vor Benachteiligungen und Herabsetzungen.

Quelle und Kontaktadresse:
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD) Renate H. Rampf, Pressesprecherin Postfach 10 34 14, 50474 Köln Telefon: (0221) 9259610, Telefax: (0221) 92596111

(sk)

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