Pressemitteilung | Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP)

Letzte Rettung für das Entsendegesetz: Die FDP im Bundesrat / Oberverwaltungsgericht urteilt: Tarifautonomie darf nicht außer Kraft gesetzt werden

(Hamburg) - Der BdKEP fordert den Bundesrat auf, in der Sitzung jetzt am Freitag (13. Februar 2009) sich gegen die Gesetzesvorlagen Mindestarbeitsbedingungsgesetz und Arbeitnehmerentsendegesetz zu entscheiden. Beide Gesetzesvorlagen sind ein Novum bundesrepublikanischer Demokratie: Sie setzten die Koalitionsfreiheit der Tarifpartner außer Kraft gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts. Der BdKEP hofft auf eine laute Stimme der FDP, besonders auf die des neuen hessischen Wirtschaftsministers Dieter Posch.

An der Postbranche ist ablesbar, wohin nicht branchengemäße Mindestlöhne führen können. Es ist erkennbar, dass allgemeinverbindliche Mindestlöhne als ein Instrument der Wettbewerbsverhinderung benutzt werden können. Die monopolartigen DGB-Gewerkschaften werden sich mit nicht marktgerechten Löhnen gegen andere Lohnstrukturen durchsetzen. Das hat zur Folge, dass dem Mittelstand erneut eine Absage in freier Marktwirtschaft erteilt wird.

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin in der Sache Postmindestlohn sollte ernst genommen werden. In der jetzt vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung wird allen Versuchen, die Tarifautonomie auszuhebeln, eine Absage erteilt. Darauf weist das Gericht ausdrücklich in seinen einleitenden Sätzen hin. Bundesarbeitsminister Scholz (SPD) hätte mit seiner Rechtsverordnung nicht in die Tarifautonomie eingreifen dürfen. Darüber hinaus ist die Rechtsverordnung nichtig, da die Branche Postdienstleistungen selbst nicht zu dem Vorgang gehört wurde. Bekanntlich wurde der Mindestlohn-Tarifvertrag verdi/Arbeitgeberverband Postdienste (Deutsche Post) der restlichen Branche ohne Rücksprache übergestülpt.

Es ist nach Ansicht des BdKEP gesellschaftlich verantwortungslos, Mindestlöhne einzuführen ohne abweichende Tariflöhne und Tarifvereinbarungen zuzulassen. Verantwortungsvoll wäre es, durch differenziertere Löhne den Wettbewerb anzuspornen, um dadurch auch einen höheren Grad der Tarifbindung zu erzielen. Mit dem neuen Arbeitnehmerentsendegesetz soll sich aber offenbar politischer Wille gegen das Grundgesetz durchzusetzen. Und das ist nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich, sondern kostet auf jeden Fall Arbeitsplätze. An der Postbranche ist es ablesbar.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP) Pressestelle Kieler Str. 464-470 C, 22525 Hamburg Telefon: (040) 4303374, Telefax: (040) 4301490

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