Pressemitteilung | Bundesinnung der Hörgeräteakustiker KdöR (biha)

LG Trier verurteilt HNO-Arzt wegen unzulässiger Verweise

(Mainz) - Das Landgericht Trier verurteilte einen HNO-Arzt, der Patienten ungefragt und ohne hinreichenden Grund an einen bestimmten Hörgeräteakustiker des umstrittenen sog. "verkürzten Versorgungswegs" verwies. Der sog. "verkürzte Versorgungsweg" sieht eine Hörgeräteversorgung direkt in der HNO-Praxis vor. In dem Verhalten des HNO-Arztes erkannte das Gericht einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß gegen die Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz. Die Berufsordnung verbietet Ärzten, Patienten ohne hinreichenden Grund an bestimmte Anbieter von gesundheitlichen Leistungen zu verweisen.

Die Patientinnen wurden nach der Diagnose einer Schwerhörigkeit ungefragt auf die Möglichkeit hingewiesen, sich durch einen in die Arztpraxis kommenden Akustiker versorgen zu lassen. Der wettbewerbsrechtlich unlautere Hinweis des HNO-Arztes konnte auch durch eine spätere Bemerkung der Sprechstundenhilfe zur freien Wahl des Hörgeräteakustikers nicht mehr relativiert werden. Auch der Umstand, dass eine Patientin bei ihrem zweiten Besuch in der Praxis eine vorformulierte Erklärung unterzeichnet hat, in der steht, dass sie über die freie Wahlmöglichkeit des Leistungserbringers informiert wurde, reicht dem Gericht nicht aus. Eine entsprechende Aufklärung beim zweiten Besuch in der Arztpraxis ist dem Landgericht Trier zur Folge nicht geeignet, um ein vorangegangenes wettbewerbsrechtlich zu beanstandendes Verhalten aufzuheben.

Bei zukünftigen Verstößen dieser Art muss der HNO-Arzt mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder einer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten rechnen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesinnung der Hörgeräteakustiker KdöR (biha) Ralf Struschka, Referent, Öffentlichkeitsarbeit Wallstr. 5, 55122 Mainz Telefon: (06131) 965600, Telefax: (06131) 9656040

(cl)

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