Pressemitteilung | k.A.

Liberalisierung des Rabattgesetzes dringend notwendig

(Düsseldorf) - Bereits im April 2000 hatte Bundeswirtschaftsminister Werner Mueller signalisiert, die aus dem Jahre 1933 stammenden Vorschriften abzuschaffen. Wie der Arbeitskreis Electronic-Commerce des dmmv empfiehlt, müsse man sich den internationalen Marktgegebenheiten der Internet-Economy auch in Deutschland anpassen. Eine mögliche Teilliberalisierung als Kompromisslösung, wie immer sie ausfallen mag, ist abzulehnen. Andernfalls sei eine Verlagerung der Firmenniederlassungen ins "liberalere Ausland" die Folge, was von einigen E-Commerce Anbietern bereits angekündigt worden ist.

Auslöser der Diskussion auf politischer Ebene ist die jüngst vom Europäischen Parlament verabschiedete E-Commerce-Richtlinie, die das sogenannte Herkunftslandprinzip festschreibt. Das bedeutet, dass Anbieter von Waren und Dienstleistungen im elektronischen Handel sich nach der Rechtsordnung des Landes ihrer Niederlassung richten müssen. "Deutschland hat in Europa mit die restriktivsten Vorschriften hinsichtlich der Gewährung von Rabatten und Zugaben. Daher muss eine Diskriminierung von in Deutschland niedergelassenen Anbietern und auch der Verbraucher aufgrund der Vorenthaltung bestimmter Geschäftsmodelle und Preisnachteile beseitigt werden", fordert Alexander Felsenberg, Vizepräsident und Geschäftsführer des dmmv. Deutschland kann sich den Marktentwicklungen im elektronischen Handel nicht derart verschließen. Verschärfter internationaler Wettbewerb, innovative Geschäftsmodelle sowie dynamische Preisfindungsmechanismen stellen immer neue Herausforderungen für Internet-Unternehmen dar.

Ferner ist zu berücksichtigen, dass der Mittelstand mit ungünstigeren Kostenstrukturen als Nischenanbieter gegenüber Grossunternehmen gerade in einer Phase zunehmender Unternehmenskonzentrationen in der New Economy benachteiligt ist. Die Vergabe von Rabatten und die Bildung von Einkaufsgemeinschaften können u.a. zu einer Stärkung des Mittelstandes beitragen, so Felsenberg. Die geltenden Vorschriften sind nicht mehr zeitgemäß. Eine differenzierte Preispolitik, individuelle und flexible Preisgestaltung sollten in Zeiten grenzüberschreitenden elektronischen Handels und zunehmenden Wettbewerbdrucks möglich sein. Die hohe Preistransparenz und Konkurrenz müssen eine kundenspezifische Preisgestaltung erlauben. Die bestehenden gesetzlichen Restriktionen verhindern gezielte Werbung um bestimmte Kundengruppen sowie das Aushandeln eines Vorteils zu Gunsten des Verbrauchers. Dessen Verhandlungsposition wird somit geschwächt. So sollte es möglich sein, dass einem Verbraucher, der bewusst einen bestimmten Anbieter bevorzugt, von diesem auch ein Rabatt gewährt werden kann. Ferner sollten auch im weltweiten Internet bereits praktizierte Geschäftsmodelle wie Power-Shopping in Deutschland möglich sein.

Nach Empfehlung des dmmv-Arbeitkreises Electronic Commerce muss dem Konsument auch die Möglichkeit einer Zugabe oder eines Mengenrabattes eingeräumt werden können, wenn er in seinem Warenkorb eine bestimmte Menge ordert oder über eine bestimmte Kaufsumme kommt. Darüber hinaus ist auch der Entwicklung Rechnung zu tragen, dass vermehrt Produktgemeinschaften, Co-Branding betrieben bzw. Kopplungsgeschäfte (z.B. kostenloses Handy mit Kartenvertrag) angeboten werden, die bislang gegen das geltende -Zugabenrecht verstoßen. Andererseits ist nach Ansicht des dmmv durch das Wettbewerbsrecht oder die Preisangabenverordnung eine ausreichende rechtliche Handhabe gegeben, negative Begleiterscheinungen zu verhindern und schützenswerte Interessen zu verfolgen.

"Es muss ferner sichergestellt werden", so Rechtsanwalt Burkard Luhmer, Referent für E-Commerce im dmmv, "dass die Rechtsprechung im Falle einer Abschaffung der Gesetze den damit verbundenen Zweck nicht wieder konterkariere. Dementsprechend ist auch Anpassung bzw. Harmonisierung anderer Gesetze wie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder die Preisangabenverordnung vorzunehmen."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Multimedia Verband, Burkard Luhmer, Referent für E-Commerce, Tel. 0211 600 456 27

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