Licht und Schatten bei der Pflegereform / bpa begrüßt Leistungsverbesserungen und kritisiert regulierende Eingriffe zu Lasten der Pflegeeinrichtungen
(Berlin) - Die Fraktionen von Union und SPD haben am Mittwoch (5. März 2008) ihre Änderungsanträge zur Pflegereform in den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages eingebracht. Damit liegt die endgültige Fassung des Gesetzentwurfs vor, der in der nächsten Woche vom Bundestag abschließend beraten wird. Der Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Bernd Meurer, kommentiert:
Der Kompromiss der Regierungsfraktionen bedeutet für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Leistungsverbesserungen in fast allen Bereichen. Das ist ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig sind weitreichende Eingriffe zu Lasten der Einrichtungen vorgesehen, die bürokratische Anforderungen und Pflegesatzsteigerungen nach sich ziehen werden.
Statt der Streichung der Pflegestufe I oder drastischen Kürzungen bei den stationären Sachleistungsbeträgen sollen die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung angehoben werden. Hierfür und für die Verbesserung der Versorgung demenziell erkrankter Menschen hat sich der bpa erfolgreich eingesetzt.
Denn Leistungsverbesserungen wird es für ambulant betreute Demenzkranke und neu auch für Demenzkranke in stationären Pflegeeinrichtungen geben. Der bpa-Präsident begrüßt dieses: Demenzkranke benötigen Unterstützung, egal wo sie wohnen. Deshalb ist es richtig, dass sie zukünftig einen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung unabhängig von ihrem Wohnort haben sollen.
Allerdings übt der bpa auch deutliche Kritik an dem Gesetzentwurf. Dieses betrifft unter anderem die neuen Regelungen zu den Investitionskosten, zu den Einzelpflegekräften sowie zur faktischen Abschaffung des externen Vergleichs verbunden mit der verfassungsrechtlich bedenklichen Kopplung der Zulassung an Durchschnittstarife. Hier sollen weitreichende Regelungen zu Lasten der Pflegeeinrichtungen verabschiedet werden, die der bpa-Präsident kritisiert: Wer Markt und Wettbewerb in diesem Bereich ausschaltet, provoziert erhebliche dauerhafte Kostensteigerungen.
Zu den deutlich ausgeweiteten Anforderungen bei den Qualitätsprüfungen hält Bernd Meurer fest:
Wir befürworten es, dass die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei der Pflegereform in den Mittelpunkt gerückt werden sollen. Das bezieht sich sowohl auf die Transparenz als auch auf die Betonung der Ergebnisqualität bei den Prüfungen. Das jüngst vorgelegte Gutachten zu den MDK-Prüfungen belegt, dass diese weder wissenschaftlich hinreichend fundiert sind noch Ergebnisqualität adäquat abbilden. Deshalb begrüßen wir es, dass Ulla Schmidt und die Regierungsfraktionen die Kritik des Gutachtens von renommierten Pflegewissenschaftlern aufgenommen haben. Die Kriterien zur Beurteilung der Ergebnisqualität müssen in einem konsentierten Verfahren auf wissenschaftlicher Grundlage entwickelt und vereinbart werden. Wir sind bereit, uns daran konstruktiv zu beteiligen, so der bpa-Präsident.
Zu der Verschärfung der Kontrollmaßnahmen, wie etwa die künftig grundsätzlich unangemeldet stattfindenden Prüfungen, die ab 2011 einmal jährlich durchzuführen sind, erklärt Bernd Meurer:
Niemand sollte vergessen, dass aufgrund der demographischen Entwicklung Pflegeeinrichtungen zukünftig eine immer wichtigere Rolle spielen. Wir brauchen ambulante wie stationäre Pflegeeinrichtungen genauso wie hoch motivierte Pflegekräfte, deren Arbeit gesellschaftlich gewürdigt wird. Qualität in der Pflege lässt sich nicht von außen erzwingen, indem man die Sanktionsmechanismen fortlaufend verschärft. Häufigere Qualitätsprüfungen verbessern die personelle Ausstattung der Medizinischen Dienste, nicht aber die der Pflegeeinrichtungen. Wir brauchen mehr Zeit für die Pflege an den Menschen. Wir brauchen Qualitätsindikatoren, die an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen und den Pflegeergebnissen ausgerichtet sind. Dazu sind verlässliche Rahmenbedingungen notwendig, um gemeinsam die Qualität aus den Einrichtungen heraus zu entwickeln.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle (bpa)
Bernd Tews, Geschäftsführer
Friedrichstr. 148, 10117 Berlin
Telefon: (030) 30878860, Telefax: (030) 30878889
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