Lieber gar keine als diese Mietrechtsreform!
(Berlin) - Mehr als 400 Delegierte der örtlichen Mietervereine und der Vorstand des Deutschen Mieterbundes (DMB) mit Präsidentin Anke Fuchs und Bundesdirektor Franz-Georg Rips an der Spitze haben auf einem Sondermietertag in Berlin die vorgesehene Mietrechtsreform eingehend diskutiert und einstimmig nachfolgende Mietrechts-Resolution beschlossen:
Der Deutsche Mietertag, die Mitgliederversammlung der 350 unter dem Dach des Deutschen Mieterbundes organisierten Vereine und der 16 Landesverbände, hat sich am 16. Dezember 2000 mit der Mietrechtsreform befasst. Von dieser Reform sind 22 Mio. Mieterhaushalte betroffen.
Der Deutsche Mieterbund lehnt die von der Bundesregierung beschlossene und am 17. November 2000 in den Deutschen Bundestag eingebrachte sog. Mietrechtsreform ab. Mit dem Regierungswechsel 1998 haben auch viele Mieter neue Hoffnungen gehegt, die nun bitter enttäuscht werden.
Seit Jahren ist die Reform des inzwischen selbst für Juristen kaum noch durchschaubaren Mietrechts überfällig. Die Reform darf nicht zum Rechtsverlust für die Mieterinnen und Mieter in Deutschland führen.
Der Deutsche Mieterbund sagt ein eindeutiges "Nein" zu einem Gesetz, das den Mieterschutz abbaut und wichtige streitträchtige Mietrechtsthemen ausklammert.
Ansätze zur Vereinfachung des Mietrechts, d. h. die Zusammenfassung der mietrechtlichen Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch, die Verbesserung der Transparenz, der Übersichtlichkeit, der sprachlichen Verständlichkeit sind als Reformziele keineswegs ausreichend und darüber hinaus handwerklich unzulänglich. Auch das Bemühen zur Modernisierung des Mietrechts, insbesondere in der Form der Anpassung des Rechts an veränderte Lebensformen und Lebensinhalte, ändert nichts daran, dass der Interessenausgleich eindeutig zu Gunsten der Vermieter verschoben wird.
Der Deutsche Mieterbund fordert deshalb die Bundesregierung und die Mitglieder des Bundestages mit allem Nachdruck auf, die Änderungsvorschläge des DMB aufzugreifen und so ein soziales, gerechtes und vernünftiges Mietrecht zu schaffen.
Der bisherige Gesetzentwurf zur Mietrechtsreform ist insbesondere in folgenden Punkten zu korrigieren:
Dreimonatige Kündigungsfrist für Mieter:
Die Kündigungsfrist für Mieter muss unabhängig von der Wohndauer auf drei Monate verkürzt werden, um die notwendige Flexibilität und Mobilität für Mieterinnen und Mieter auf dem Arbeitsmarkt oder im Alter sicher zu stellen.
Keine Zerrüttungskündigung:
Die Möglichkeit, ein Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn ein Mieter den Hausfrieden nachhaltig stört, ohne dass es hierbei auf sein Verschulden ankommen soll, ist nicht akzeptabel. Eine derartige Kündigung schürt die Gefahr des Mobbings unter den Mietern und erschwert die Integration von Minderheiten und Familien mit Kindern in Hausgemeinschaften.
Keine Umgehung der 10-jährigen Kündigungssperrfrist nach Umwandlung:
Bei einer verlängerten Kündigungssperrfrist darf der Vermieter nach drei Jahren keine Möglichkeit haben, durch den Nachweis einer Ersatzwohnung den Kündigungsschutz zu unterlaufen. Eine derartige Neuregelung wird einer neuen Umwandlungswelle Tür und Tor öffnen.
Keine Aushöhlung des Kündigungsschutzes durch Zeitmietverträge:
Wenn Zeitmietverträge einen Verlängerungsanspruch des Mieters ausschließen, wenn sie darüber hinaus allein schon durch beabsichtigte Instandsetzungsarbeiten des Vermieters deutlich erleichtert werden sollen, droht eine nicht hinnehmbare Aufweichung des Kündigungsschutzes.
Abschaffung der Modernisierungsmieterhöhung:
Die Miete für modernisierte Wohnungen muss sich nach der ortsüblichen Vergleichsmiete richten. Die bisherige systemfremde Möglichkeit des Vermieters, die Miete nach einer Modernisierung einseitig zu erhöhen, muss gestrichen werden.
Qualifizierte Mietspiegel ohne Blockademöglichkeit:
Das Gesetz darf qualifizierte Mietspiegel nicht unnötig erschweren, indem die Zustimmung aller Interessenverbände verlangt wird. Hierdurch würde vor allem den Vertretern der Haus- und Grundeigentümervereine die Möglichkeit eröffnet, qualifizierte Mietspiegel auf Dauer zu verhindern und vernünftige Lösungen zu blockieren.
Abrechnungsfrist für Betriebskosten:
Die Abrechnungsfrist von einem Jahr für Betriebs- und Heizkosten muss verbindlich und zwingend sein. Nur so können Rechtssicherheit und Klarheit geschaffen werden.
Schönheitsreparaturen:
Wir brauchen klare gesetzliche Regelungen zur Vermeidung von Streit und zur Verhinderung von Missbrauch zu Lasten der Mieter.
Kündigung Ost:
Ein eigenes Sonderkündigungsrecht bei Leerstand und geplantem Abriss für die östlichen Bundesländer darf es nicht geben.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Mieterbund e.V. (DMB)
Aachener Str. 313
50931 Köln
Telefon: 0221/940770
Telefax: 0221/9407722