Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

Liebing: Stadtwerke bewegen sich bei Grundversorgungspreisen im rechtlichen Rahmen

(Berlin) - Heute um 14 Uhr läuft die Rückmeldefrist für die von der Verbraucherzentrale NRW wegen der Aufteilung ihrer Grundversorgungspreise in einen Bestands- und einen Neukundenpreis abgemahnten Stadtwerke ab. Dazu sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:

"Die drei Stadtwerke haben wie viele andere Grundversorger aufgrund der aktuellen Lage eine Aufteilung der Grundversorgungspreise in einen Bestands- und einen Neukundenpreis vorgenommen. Hintergrund ist, dass einige Energiediscounter ihre Kunden im Stich gelassen haben und einfach ihre Belieferung eingestellt haben. Für diese hunderttausenden ungeplanten Kunden, die quasi über Nacht vom örtlichen Grundversorger aufgefangen wurden, musste kurzfristig Energie zu hohen Preisen an den Großhandelsmärkten beschafft werden. Um die Folgen für die gesamte Grundversorgung in Grenzen zu halten, haben sich viele Grundversorger für den Weg der Aufteilung der Preise entschieden.

Aus unser Sicht haben die Grundversorger damit im Einklang mit den bestehenden rechtlichen Regelungen gehandelt. Einer möglichen gerichtlichen Überprüfung dieser Aufteilung sehen wir optimistisch entgegen. Die Äußerungen verschiedener Kartellbehörden, darunter auch die des Präsidenten des Bundeskartellamtes, zeigen, dass auch nach deren Rechtsauffassung eine Aufteilung der Preise möglich ist. Diese Aufteilung ist nicht nur juristisch korrekt, sondern auch ein Gebot der Fairness.

Aus der aktuellen Situation sollten zudem auch politische Lehren gezogen werden. Dazu gehört zum Beispiel eine explizite gesetzliche Klarstellung, dass eine Aufteilung der Grundversorgungspreise rechtlich möglich ist, sowie die rechtliche Entkopplung von Grund- und Ersatzversorgung. Außerdem zeigt sich auch: Wir müssen derartige Praktiken von Billiganbietern, wie wir sie jetzt erleben, für die Zukunft ausschließen. Wer Kunden mit Energie beliefert, hat ihnen gegenüber eine Verantwortung, der er sich nicht von heute auf morgen entledigen darf. Für kommunale Energieversorger ist das selbstverständlich. Dies für alle Kunden abzusichern, braucht neue Regeln."

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) Alexander Sewohl, stellv. Abteilungsleiter Public Affairs und Kommunikation Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100

(mn)

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