Lieferkettengesetz aussetzen und europäische Richtlinie praxistauglich umsetzen!
(Frankfurt am Main) - Das deutsche Lieferkettengesetz wird in absehbarer Zeit durch die europäische Lieferkettenrichtlinie ersetzt. Für die Gestaltung der Übergangszeit gibt es verschiedene Optionen. Dazu sagt VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann:
- "Bevor sich die Bundesregierung im Klein-Klein von Maßnahmen verstrickt, sollte sie das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz aussetzen und in Ruhe an einer praxistauglichen Umsetzung der europäischen Lieferkettenrichtlinie CSDDD arbeiten."
- "Sollte das Lieferkettengesetz nicht ausgesetzt werden, wäre der Ersatz der Berichtspflichten durch CSRD-konforme Berichte ein gangbarer Weg. Dafür müsste aber die Frist auf Ende 2026 verschoben werden, weil erst dann die meisten CSRD-Berichte veröffentlicht werden."
- "Darüber hinaus sollte zusätzlich die freiwillige Abgabe der Berichtspflichten über die Bafa-Berichtsmaske möglich sein, da sich manche Unternehmen darauf bereits vorbereitet haben."
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA)
Holger Paul, Leiter Kommunikation
Lyoner Str. 18, 60528 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 66030, Fax: (069) 66031511

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