Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

LKW-Maut: Bauern wären bei schnellfahrenden Schleppern direkt betroffen

(Bonn) - Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 16. August 2001 in Berlin den Gesetzentwurf zur Einführung einer Autobahnmaut beschlossen. Die Gebührenpflicht soll für alle Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens zwölf Tonnen gelten. Die Maut wird nach der zurückgelegten Strecke, der Anzahl der Achsen und der Emissionsklasse des Fahrzeugs bemessen werden.

Entgegen dem bisherigen Autobahngebührengesetz sollen ab 2003 auch schnellfahrende landwirtschaftliche Zugmaschinen, wie zum Beispiel Unimog oder MB-Trac mit über 60 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, in die künftige Gebührenregelung einbezogen werden. Dann wären für den Transport mit einem MB-Trac auf der Autobahn zwischen 27 und 37 Pfennigen je gefahrenem Kilometer fällig. Schnellfahrende Ackerschlepper und Unimogs waren bislang nach einer EU-Richtlinie von der Gebührenpflicht befreit, weil sie nicht ausschließlich dem Güterverkehr, sondern in erster Linie der Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Betriebes dienten. Dies müsse auch zukünftig bei der neuen Autobahnmaut berücksichtigt werden, fordert der DBV.

Durch die Einführung der streckenbezogenen Autobahnmaut werden sich die Transportkosten auf Autobahnen deutlich erhöhen. Nach Prognosen werden mindestens vier von hundert Lastwagen deshalb auf Bundesstraßen ausweichen und sicherheitsgefährdende Umfahrungen von Autobahnen durch die Benutzung von Landstraßen vornehmen. Es ist zu befürchten, dass dadurch insbesondere die Verkehrssicherheit in den ländlichen Räumen negativ beeinflusst wird.

Zudem hält der DBV das angestrebte Verfahren für höchst bürokratisch und kostenträchtig. Allein rund 1.000 Planstellen müssen eingerichtet werden, um die Mautgebühren zu erheben und zu kontrollieren. Schließlich wird das steigende Preisniveau für Transportkosten höhere Kosten für die Wirtschaft und auch die Ernährungswirtschaft mit sich bringen. Der Bundesverband der Deutschen Industrie schätzt die Mehrkosten durch die Maut auf 5 bis 6 Milliarden D-Mark, von denen nach Angaben des DBV mehr als 1 Milliarde auf die Agrar- und Ernährungswirtschaft entfallen würden. Dies ist im Wettbewerb nicht verkraftbar. Der DBV mahnt deshalb EU-wettbewerbsneutrale Regelungen an.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn Telefon: 0228/81980 Telefax: 0228/8198205

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