Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
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Lockmittel Bonusprogramm / Gesetzliche Krankenkassen wollen Versicherte trotz Beitragserhöhung halten

(Leipzig) - Der Kampf um die Versicherten ist seit Anfang des Jahres auf Grund der Beitragserhöhungen härter geworden. Deshalb versuchen eine Reihe gesetzlicher Krankenkassen durch Bonusprogramme ihre Versicherten zu halten.

Gesundheitsprogramme, so genannte Bonusmodelle, wurden mit der Gesundheitsreform 2004 ins Leben gerufen. Die Krankenkassen wollen damit das gesundheitsbewusste Verhalten ihrer Mitglieder belohnen. Die Angebote der einzelnen Kassen haben zwar unterschiedliche Schwerpunkte, doch im Wesentlichen geht es darum, die Versicherten zu einer gesunden Lebensweise und einer aktiven Vorsorge anzuregen.

Die Krankenkassen wollen mit derartigen Bonusprogrammen aber auch jungen und gesunden Versicherten eine Mitgliedschaft schmackhaft machen. Ein höherer Beitragssatz soll damit gedämpt werden. „So versucht beispielsweise derzeit die AOK Sachsen, nach der jüngsten Beitragserhöhung durch einen Kombitarif eine Sparmöglichkeit von 200 Euro im Jahr anzubieten und damit die Versicherten zu halten“, sagt Marion Schmidt, Gesundheitsexpertin der sächsischen Verbraucherzentrale.
Andere Krankenkassen bieten ein Hausarztmodell an, bei dem die Facharztbesuche nur per Überweisung durch den Hausarzt erfolgen und auch eine Koordination durch ihn vorgenommen wird. „Als Belohnung dafür entfällt die Praxisgebühr“, ergänzt Schmidt.
Die IKK Sachsen, die gegenwärtig den niedrigsten Beitragssatz im Freistaat Sachsen hat, bietet u. a. sowohl einen Haut-Check als auch Gesundheitskurse kostenlos an.
Die Techniker Krankenkasse hat ein Bonussystem, bei dem man für bestimmte Maßnahmen wie Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung Punkte sammeln und sich dann diverse Prämien aussuchen kann.

Bei all diesen Lockmitteln sollte aber jeder für sich prüfen, ob die Angebote seiner Krankenkasse wirklich lukrativ sind. Gegenwärtig umwerben viele Kassen ihre Mitglieder, damit sie ihnen nach diversen Beitragserhöhungen zu Beginn des Jahres treu bleiben.
„Man sollte sich deshalb bei der Entscheidung zur Kündigung der bisherigen Krankenkasse nicht dadurch irritieren lassen, dass mancher Kassenvertreter die Ersparnisse durch die Teilnahme an einem Bonusprogramm mit den zu zahlenden Mitgliedsbeiträgen aufrechnet“, empfiehlt die Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Der Beitragssatz reduziert sich dadurch nicht und muss dennoch regelmäßig gezahlt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V. Pressestelle Brühl 34-38, 04109 Leipzig Telefon: (0341) 696290, Telefax: (0341) 6892826

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