Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB)

Loewenstein: Energetische Sanierung ist Gebot der Stunde! / Einführung einer Energiesparprämie gefordert

(Berlin) - „Angesichts des hohen Kaufkraftverlusts der privaten Haushalte, der vor allen Dingen aus den gestiegenen Energieimportkosten resultiert, wird die energetische Sanierung bestehender Wohngebäude immer dringender.“ Dies erklärte der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein zu den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zahlen zum Energieimport. „Nur indem man Energie einspart, kann man die dafür aufzubringenden Kosten nachhaltig senken. Damit fließt Kaufkraft in den Wirtschaftskreislauf zurück und stützt so die Binnenkonjunktur.“

Loewenstein weiter: „Die Politik muss nun endlich die entsprechenden Maßnahmen ergreifen. Die Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms um 500 Mio. Euro in diesem Jahr, wie jüngst von Bundesbauminister Tiefensee angekündigt, ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Das Sanierungstempo ist trotz unbestreitbarer Erfolge noch viel zu gering. Wenn es dabei bleibt, brauchen wir 185 Jahre, bis der heutige Wohnungsbestand energetisch saniert ist.“

Dazu hatte das Baugewerbe bereits in der Vergangenheit Vorschläge unterbreitet wie die verbesserte Förderung im Rahmen der wohnwirtschaftlichen KfW-Programme, um die Anreize für energetische Sanierungsmaßnahmen zu steigern und das Umsetzungstempo zu erhöhen. „In den letzten zwei Jahren ist sehr deutlich geworden, welche starke Wirkungen mit niedrigen Förderzinsen erzielt werden können. Immer dann, wenn die KfW die Zinssätze besonders attraktiv gestaltete, z.B. mit einer 1 vor dem Komma, hat die Nachfrage unmittelbar und stark reagiert. Ohne eine dauerhafte und attraktivere Unterstützung der Investoren wird das Sanierungstempo nicht ausreichend zunehmen.“ So Loewenstein weiter.

Weiterhin schlägt das deutsche Baugewerbe vor, eine Energiesparprämie als steuerlichen Anreiz für energetische Sanierungen einzuführen. Diese soll 25 Prozent von maximal 20.000 Euro nachgewiesener Arbeitskosten betragen. Damit würden dem Steuerpflichtigen über einen Zeitraum von fünf Jahren jeweils 1.000 Euro, d.h. insgesamt 5.000 Euro, im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung vom Finanzamt erstattet. Der Umfang der energetischen Sanierungen wäre durch einen geprüften Gebäudeenergieberater nachzuweisen.

Um auch die energetische Sanierung des Mietwohnungsbestandes zu forcieren, müssen derzeit fehlende Anreize für Mieter und Vermieter gesetzt werden. Beide Parteien müssen einen konkreten Nutzen der energetischen Sanierungen erkennen können. Dazu bedarf es entsprechender Änderungen des geltenden Mietrechts.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB) Dr. Ilona K. Klein, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kronenstr. 55-58, 10117 Berlin Telefon: (030) 203140, Telefax: (030) 20314419

(el)

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