Lohnerhöhungen als Mitarbeiterbeteiligung
(Berlin) - Zur heutigen (22. Januar 2009) Behandlung des Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetzes im Deutschen Bundestag erklärt der Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven:
"Der Mittelstand plädiert seit langem für eine Förderung der Mitarbeiterbeteiligung am eigenen Betrieb. Sie verbessert nachhaltig die Eigenkapitalausstattung der Unternehmen und stärkt die Motivation der Arbeitnehmer. Darüber hinaus sollten jetzt die Tarifpartner angesichts der Krise in vielen Branchen darüber nachdenken, ob Lohnerhöhungen nicht ganz oder teilweise in Form von Mitarbeiterbeteiligungen am eigenen Unternehmen erfolgen können. Dies gilt gleichermaßen für Arbeitszeitkonten.
Zu den Schwachpunkten des neuen Gesetzes gehört die unzureichende Berücksichtigung der betrieblichen Altersvorsorge. Deshalb sollte dieses bewährte Instrument der Vermögensbildung im Nachgang zum Gesetzgebungsverfahren mit der Mitarbeiterkapitalbeteiligung verzahnt werden. Nur so kann Deutschland den Rückstand im EU-Vergleich aufholen. Gegenwärtig beteiligen erst rund zwei Prozent der kleinen und sieben Prozent der größeren Betriebe ihre Mitarbeiter am Unternehmen."
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