Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

LTU muss irreführende Preiswerbung einstellen / Erster Schritt für mehr Preistransparenz und Wettbewerb / Flugpreise in Deutschland seit 2000 um 39 Prozent gestiegen

(Berlin) - Im Flugpreisstreit zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und zahlreichen Fluggesellschaften hat das Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen LTU erlassen. Ändert LTU seine aus Sicht des vzbv irreführende Preiswerbung auf der Startseite nicht, droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro.

Der vzbv bewertet den ihm heute zugestellten Beschluss des Landgerichts als einen ersten wichtigen Schritt zu mehr Preistransparenz und Wettbewerb im hart umkämpften Markt um Flugkunden. Neben LTU hat der vzbv Verfahren wegen mangelnder Preistransparenz und Irreführung über die Verfügbarkeit besonders günstiger Flüge gegen Aer Lingus, Air Baltic, Air France, Condor, easyJet, Germanwings, Hapag Lloyd Express, Hapag Lloyd, Iberia, KLM, LTU, Norwegian Air, Ryanair eingeleitet (Link zur Übersicht der laufenden Verfahren). "Eine schnelle und leichte Vergleichbarkeit von Preisen und Leistungen ist Grundvoraussetzung für einen fairen und funktionierenden Wettbewerb", so Patrick von Braunmühl, stellvertretender vzbv-Vorstand. Die Suche nach einem Schnäppchenpreis für die gewünschte Flugverbindung sei oft vergebens.

Die Lockvogelangebote und Werbestrategien der Fluggesellschaften suggerieren, Fliegen sei so billig wie noch nie. Eindrucksvoll widerlegt wird dies durch die Preisindizes des Statistischen Bundesamtes: Demnach ist Fliegen für Verbraucher von 2000 bis 2005 um 24,4 Prozent teurer geworden. Flüge innerhalb Deutschlands haben sich sogar um 38,7 Prozent verteuert, innerhalb Europas liegt die Teuerungsrate bei 21,3, für internationale Flüge bei 25 Prozent. "Die Zahlen belegen: Der Eindruck vieler Verbraucher, dass Fliegen werde immer billiger, ist falsch. Mangelnde Preistransparenz führt zu Wettbewerbsverzerrungen und damit indirekt auch zu höheren Preisen", so von Braunmühl. Außerdem sei der Wettbewerbsdruck offenbar doch nicht so hoch wie angenommen.

Vor diesem Hintergrund sei auch die geplante Fusion von Air Berlin und dba zu bewerten. "Wie soll man die Auswirkungen einer solchen Fusion auf die Preise bewerten, wenn irreführende Preiswerbungen den Markt und die Preise diktieren?". Der vzbv forderte die Kartellbehörden auf, den Zusammenschluss der führenden Fluggesellschaften kritisch zu prüfen. Der vzbv schließt negative Auswirkungen auf den Markt nicht aus. Die neue Verbindung könne womöglich Konkurrenten vom Markt drängen. Weniger Wettbewerber könnten zu steigenden Preisen führen. DBA hatte Anfang des Jahres die Mehrheit am Ferienflieger LTU und bereits im Februar 2005 das Streckennetz des Konkurrenten Germania Express übernommen. Andererseits könne ein verschärfter Wettbewerb mit der Lufthansa kurzfristig zu Preissenkungen führen.

Lockvogel Billigflieger?
Flugpreiswerbung war in den letzten Jahren wiederholt Gegenstand von Unterlassungsverfahren des vzbv. Auf eine Klage des vzbv im Jahr 2003 hatte das Landgericht Hannover entschieden, dass in der Werbung für Billigflüge auf ein begrenztes Sitzplatzkontingent hingewiesen werden muss, wenn dieses kleiner als 10% ist. Zahlreiche Unternehmen hatten sich zuvor außergerichtlich verpflichtet, nicht ohne eine solche Angabe zu werben. Wie hoch ein Kontingent sein muss, ist jedoch bis heute nicht eindeutig. Der vzbv fordert von der Politik, in der anstehenden Novellierung des Wettbewerbsrechts (UWG) auch das Thema Kontingentierung und Verfügbarkeit von Dienstleistungen eindeutig zu regeln. Der vzbv fordert eine Mindestkontingentierung von 10 Prozent für beworbene Angebote.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Carel Mohn, Pressesprecher, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Telefax: (030) 25800218

(sk)

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