Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin
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Luftqualität in den Städten / Deutscher Städtetag: „Kennzeichnungs-Verordnung für Pkw muss kurzfristig geändert werden“

(Berlin) - Der Deutsche Städtetag hat an Bund und Länder appelliert, die so genannte Kennzeichnungs-Verordnung zu ändern, auf deren Grundlage Kraftfahrzeuge bestimmten Schadstoffklassen zugeordnet werden. „Mit der nun vorliegenden Regelung würden auch Fahrzeuge aus städtischen Umweltzonen ausgesperrt, die gar nicht zur Feinstaubbelastung in den Städten beitragen“, sagte heute (19. Januar 2007) der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus. „Das wäre weder der Öffentlichkeit zu vermitteln, noch wäre es geeignet, die Feinstaubbelastung zu senken.“ Eine so einschneidende Maßnahme wie die Einrichtung von Umweltzonen mit Fahrverboten könne nur dann auf Verständnis bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern stoßen, wenn sie im Interesse des Gesundheitsschutzes tatsächlich geboten sei.

Nach der Veröffentlichung der Emissions-Schlüsselnummern, die für die Zuordnung von Fahrzeugen in die einzelnen Schadstoff-Kategorien entscheidend sind, habe sich gezeigt, dass auch ältere Pkw mit geregeltem Katalysator der Schadstoffgruppe 1 zugeordnet werden und damit von Fahrverboten bedroht sind. Die Städte seien stets davon ausgegangen, dass vor allem ältere Dieselfahrzeuge als die eigentlichen Feinstaubverursacher von Fahrverboten in Umweltzonen betroffen sein würden.

Articus betonte, es sei zweckmäßiger und rechtlich sicherer, die Kennzeichnungsverordnung zu ändern, als über einzelstädtische Ausnahmeregelungen zu diskutieren: „Es wäre aus unserer Sicht der falsche Ansatz, wenn nun die Städte in aufwendigen Verfahren Ausnahmegenehmigungen für solche Fahrzeuge erteilen müssten, die von vornherein nicht in die Schadstoffgruppe 1 gehören.“

Dem Städtetag zufolge stellen Umweltzonen einen sinnvollen Ansatz dar, um insbesondere in stark belasteten Innenstadtbereichen die Feinstaubbelastung zu senken. Die Umweltzone könne einen Anreiz für eine schnellere Modernisierung der Fahrzeugflotten bieten. Das sei insbesondere deshalb erforderlich, weil bisher weder die Europäische Union noch der Bund hinreichende Maßnahmen ergriffen hätten, um die Nachrüstung von besonders umweltschädlichen Fahrzeugen zu fördern. „Auch wenn in zahlreichen Städten in Abstimmung mit den Umweltbehörden der Länder Umweltzonen eingerichtet werden sollen, bleibt es aus Sicht der Städte dabei, dass die Luftqualität nur durch Maßnahmen an der Quelle selbst spürbar verbessert werden kann“, sagte Articus.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag, Hauptgeschäftsstelle Berlin Volker Bästlein, Leitung, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin Telefon: (030) 377110, Telefax: (030) 37711999

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