Pressemitteilung | Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V. - Der Flughafenverband (ADV)

Luftsicherheit muss Aufgabe des Staates bleiben / Europäische Regierungen wollen Kosten abwälzen

(Berlin) - Der Dachverband der europäischen Flughäfen ACI Europe beklagte auf der dritten ACI Europe Sicherheitskonferenz, dass sich die europäischen Regierungen weigern, die Flughäfen bei den Kosten und Infrastrukturen für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu unterstützen. "Die terroristische Bedrohung verlangt ein einheitliches Agieren der europäischen Flughäfen und der Regierungen mit einer gemeinsamen Finanzierungspolitik", sagte Phillipe Hamon, Vorsitzender ACI Europe. "Es ist überall sonst selbstverständlich, dass der Schutz der Gesellschaft vor Terrorismus von der Allgemeinheit finanziert wird."

Die europäische Luftfahrt ist konfrontiert mit mehreren hundert Millionen Euro Kosten für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie hoch entwickelte Technik, organisatorische Umstrukturierungen, zusätzliches Personal und Mitarbeiterschulungen. In den USA unterstützt die Regierung die Flughäfen massiv bei diesen Aufgaben.

In Deutschland beschloss das Kabinett am 5.11.2003 den Beginn des Gesetzgebungsverfahrens für ein Gesetz zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben (LuftStG), welches Teil eines langfristig agierenden EU-Maßnahmenplans ist, der bis ins Jahr 2009 reicht (Umsetzung der EU-Verordnung 2320/2002 "Luftsicherheit"). Die ADV erklärte seit Beginn des Gesetzgebungsverfahrens, dass sie mit der Bundesregierung in dem Ziel einig ist, die Sicherheit an deutschen Flughäfen weiter zu optimieren, der Gesetzentwurf aber in die falsche Richtung gehe. So fehlten beim Thema Personalkontrollen verfassungsrechtlich tragfähige und wirtschaftlich machbare Regelungen, die sich mit den Erfordernissen eines reibungslosen und wettbewerbsfähigen Betriebs der Flughäfen vereinbaren lassen.

Die Gründe für die verfassungsrechtlichen Bedenken legte der Rechtsexperte Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch in einer Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages dar. Zentrale Botschaft seiner Stellungnahme: Die Gefahrenabwehr ist eine originäre Aufgabe des Staates, die dieser mit eigenen Kräften zu erfüllen hat. Daher ist die Inanspruchnahme Privater zur Wahrnehmung dieser originär staatlichen Gefahrenabwehrmaßnahmen, insbesondere die Regelungen über Sicherungsmaßnahmen der Flugplatzbetreiber, verfassungsrechtlich unhaltbar.

Auch BARIG, der Interessenvertretung der in Deutschland tätigen Fluggesellschaften, bezog eine ähnliche Position: "Sicherheitsvorkehrungen gehören grundsätzlich zu den hoheitlichen Aufgaben eines Staates und so dürfen die Kosten nicht ausschließlich auf die Luftfahrtunternehmen abgewälzt werden. Die derzeitigen Ansätze bedeuten aber erhebliche Belastungen für die Airlines, was wir mit großer Sorge beobachten", sagte Martin Gaebges, Generalsekretär des BARIG.

Das am 18. Juni 2004 vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben lässt jedoch bedauerlicherweise die während der Beratungen des Innenausschusses vorgetragenen sachlichen und rechtlichen Bedenken der Luftverkehrsbranche völlig außer Acht. Die ADV hält es nach wie vor für rechtlich unzulässig, Sicherheitsaufgaben, die dem Gewaltmonopol des Staates unterliegen, auf Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften als Privatrechtssubjekte übertragen zu wollen. Auch die der Luftverkehrsbranche aufgebürdete Schulungspflicht für Personal ist durch die zugrundeliegende Luftsicherheitsverordnung der EU rechtlich den Behörden und nicht den Flughäfen zugewiesen.

Bernd Nierobisch, Geschäftsführer der ADV: "Leider haben die von uns dokumentierten verfassungsrechtlichen Bedenken im Gesetzgebungsverfahren kein ausreichendes Gehör gefunden. Auch die Versuche, mit dem Gesetz dem Luftverkehr in Deutschland weitere finanzielle Lasten aufzuerlegen, sind rechtlich zweifelhaft. In jedem Fall ist die Gefahr juristischer Auseinandersetzungen näher gerückt."

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) e.V. Fischer Insel 16, 10179 Berlin Telefon: 030/310118-0, Telefax: 030/310118-90

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