"Machen Sie sich für vergessene Angehörige stark!" / Beirat der Angehörige appelliert, die Pflege- und Assistenzleistung von Angehörigen von erwachsenen Menschen mit Behinderung anzuerkennen und finanzielle Not zu verhindern
(Berlin) - Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) und sein Beirat der Angehörigen und gesetzlichen Betreuer*innen (BAB) setzen sich mit Nachdruck dafür ein, dass auch die Leistungen der pflegenden und assistierenden Angehörigen von erwachsenen Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung anerkannt und finanziell ausgeglichen werden. Vor dem Hintergrund der Beratungen im Deutschen Bundestag appelliert die Sprecherin des BAB im BeB, Marion Linder, an die verantwortlichen Politiker*innen: "Die Belastungen und das Engagement von Angehörigen in Pflege und Assistenz sind enorm. Bitte machen Sie sich bei Ihren Entscheidungen für diese nahezu vergessenen Menschen stark!"
Mit den Corona-bedingten Schließungen von Schulen, Ausbildungsstätten, Förderbereichen, Werkstätten, Freizeit- und Therapieangeboten mussten viele Angehörige die gesamte Pflege und/oder Assistenz für ihre erwachsenen Familienangehörigen übernehmen und sind in den vergangenen Wochen oft weit über ihre Belastungsgrenze gegangen. Dies betrifft vor allem jene, deren Familienmitglieder zur Hochrisikogruppe gehören und die sich zum besseren Schutz entschieden haben, diese während der Krise zuhause zu unterstützen.
Die schrittweise Öffnung der Angebote der Eingliederungshilfe bringt für die meisten pflegenden/assistierenden Angehörigen bestenfalls schrittweise Entlastung und meist keine für diejenigen von zur Hochrisikogruppe zählenden Familienmitgliedern, weil sie sich den mit der Öffnung verbundenen lebensbedrohlichen Gefahren nicht aussetzen wollen. Deshalb sind sehr viele pflegende/assistierende Angehörige auch weiterhin nicht in der Lage, einer Erwerbsarbeit nachzugehen. Der Verdienstausfall kann auch durch das Pflege-unterstützungsgeld oder die Familienpflegezeit nicht ausgeglichen werden.
Damit die Angehörigen von erwachsenen Menschen mit Behinderung mit ihren Familien zusätzlich zu allen psychischen und physischen Belastungen nicht auch noch in eine finanzielle Schief- oder Notlage geraten, ist es unabdingbar, dass sie analog zur Regelung in §56 Abs. 1a IfSG eine angemessene Entschädigung unbürokratisch geltend machen können.
Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB) unterstützt und begleitet als Zusammenschluss von über 600 evangelischen Einrichtungen, Diensten und Initiativen Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung und deren Angehörige. Als einer der Fachverbände für Menschen mit Behinderung sieht er seine zentrale Aufgabe in der Wahrnehmung ihrer Interessen und Rechte in einer sich stets wandelnden Gesellschaft. Als Interessenvertretung arbeitet der BeB daran, die gesellschaftlichen und sozialpolitischen Rahmenbedingungen zu verbessern, die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen in ihrer Vielfalt zu fördern sowie umfassende Mitbestimmung von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung zu realisieren.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB)
Dr. Thomas Schneider, Pressesprecher
Invalidenstr. 29, 10115 Berlin
Telefon: (030) 83001-270, Fax: (030) 83001-275