Pressemitteilung | Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP)
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Markeneintrag „Die Post“ nicht mit Markeneintrag „Post“ identisch

(Hamburg) - Der jüngst erfolgte Ablehnung der Löschung des Markeneintrag der Deutschen Post „Die Post“ muss unterschieden werden vom Markeneintrag „Post“, deren Löschung bereits erfolgt ist, aber noch keinen Bestand hat. Das Bundespatentgericht wird voraussichtlich im November über einen entsprechenden Widerspruch der Deutschen Post entscheiden.

Es mag sachlich durchaus ein Unterschied bestehen, ob nur das "beschreibende Wort" Post markenmäßig beansprucht wird, oder eine Gestaltung, die auf ein Unternehmen hinweist, was bei der Bezeichnung "Die Post" der Fall sein könnte. Da das Markenrecht aber keinen Bestandteileschutz kennt, ist nicht davon auszugehen, dass die jetzige Entscheidung im Fall „Die Post“ Auswirkungen auf die Bundespatentgerichtsentscheidung im Fall des Markeneintrags „Post“ haben wird.

Der BdKEP geht weiterhin davon aus, dass die von ihm und anderen Klägern erwirkte Löschung Bestand erhält.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP) Pressestelle Steenwisch 23, 22527 Hamburg Telefon: (040) 4303374, Telefax: (040) 4301490

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