Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Massive Konstruktionsfehler bei Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe

(Berlin) - Die Vorschläge der Bundesregierung zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe weisen massive Konstruktionsfehler auf. Die Zentralisierung der neuen Hilfeleistungen bei der Bundesanstalt der Arbeit und die Mitfinanzierung aus Beitragsmitteln der Arbeitslosenversicherung sind völlig verfehlte, durchsichtige Manöver zur Kostenverschiebung. Die Probleme am Arbeitsmarkt, vor allem für Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte, werden damit nicht in Ansätzen gelöst. Rot-Grün setzt das wichtige Reformprojekt aufs Spiel, den Arbeitsmarkt beweglicher zu machen, erklärte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zu dem jetzt bekannt gewordenen Gesetzentwurf zur Reform von Arbeitslosen- und Sozialhilfe.

Der Gesetzentwurf greift von allen denkbaren Gestaltungsoptionen zur Höhe der Leistung, zur Administration und zur Finanzierung jeweils die am wenigsten zielführende und ordnungspolitisch fragwürdigste auf: So ist die angekündigte Übertragung der Verantwortung für rund eine Million Sozialhilfeempfänger und ihre 4,3 Millionen zusammenlebenden Angehörigen von den Kommunen auf die Bundesanstalt für Arbeit völlig verfehlt. Dies steht in klarem Widerspruch zur Reform der Bundesanstalt für Arbeit zu einem schlanken und modernen Dienstleister. Statt die Arbeitslosenversicherung auf die Kernaufgaben zu konzentrieren, erfolgt vielmehr eine enorme Ausweitung der sozialpolitischen Versorgungsleistungen des Arbeitsamtes. Die Folgen sind zwangsläufig mehr Zentralismus, Bürokratismus und unsaubere Aufgaben- und Finanzierungszuständigkeiten.

Inakzeptabel ist vor diesem Hintergrund auch der sog. Aussteuerungsbetrag, den die BA künftig aus Versicherungsbeiträgen dem Bund dafür erstatten soll, wenn Langzeitarbeitslose nach dem Bezug von Arbeitslosengeld in die neue steuerfinanzierte Hilfeleistung übergehen. Diese weitere Belastung der Beitragszahler durch sach- und versicherungsfremde Aufgaben muss gestoppt und der Aussteuerungsbetrag ersatzlos gestrichen werden.

Auch die Leistungshöhe geht am notwendigen Handlungsbedarf am Arbeitsmarkt vorbei. Mit finanziellen Zuschlägen zu der neuen Hilfeleistung für ehemalige Arbeitslosengeldbezieher wird faktisch die Arbeitslosenhilfe in Teilen festgeschrieben. Für mehr Anreize zur schnellen Jobsuche und wieder mehr Chancen auf Beschäftigung muss sich die neue Leistung dringend am Niveau der Sozialhilfe orientieren.

Dass zusätzlich noch eine Million Menschen in die Rentenversicherung einbezogen werden sollen, bedeutet, dass neue Ansprüche zu Lasten künftiger Generationen entstehen. Die Bundesregierung ist aufgefordert, diese Fehlentscheidungen schnellstmöglich zu korrigieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. ( BDA ) Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: 030/20330, Telefax: 030/30331055

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