Pressemitteilung | UFOP - Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen e.V.

Massive Kritik am Gesetzentwurf zu Biokraftstoffen / UFOP nimmt Stellung zum Entwurf des Energiesteuergesetzes

(Berlin) – Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) hat sich in einer Stellungnahme an das Bundesministerium für Finanzen (BMF) äußerst kritisch zu den Gesetzvorschlägen im Zusammenhang mit Biokraftstoffen geäußert. Neben der geplanten, unangemessen hohen Teilbesteuerung von Biodiesel und reinem Pflanzenöl, wird insbesondere bemängelt, dass mit der angekündigten Nachfolgeregelung zur Abschaffung der Steuerbegünstigung und der Einführung einer Beimischungspflicht von Biokraftstoffen, der Vertrauensschutz der Landwirtschaft und Biokraftstoffindustrie völlig ignoriert würde. Der Vorsitzende der UFOP, Dr. Klaus Kliem, geht davon aus, dass ein solcher Schritt der Regierung zu einer Verfassungsklage führen könnte. Die neue Bundesregierung sei an die von der alten Bundesregierung bis 2009 zugesicherte Steuerbegünstigung gebunden. Es könne nicht sein, dass die Investitionsleistungen für den Aufbau eines Reinkraftstoffmarktes völlig unberücksichtigt blieben und eine über lange Jahre erfolgreich aufgebautes und weltweit einmaliges alternatives Kraftstoffkonzept im wahrsten Sinne des Wortes ausgetrocknet würde.

Die vom BMF vorgeschlagene Einführung einer Teilbesteuerung für Biodiesel und Pflanzenöl darf nach Ansicht der UFOP nicht auf Basis der im Gesetzentwurf angeführten ersten Überkompensationsberechnung aus dem Jahr 2004 erfolgen. Vielmehr müsse zunächst der zweite Bericht an den Bundestag abgewartet werden. Bei der Festlegung von Steuerbeträgen müssten zudem die zahlreichen positiven ökologischen und ökonomischen Effekte der Biokraftstoffproduktion und -verwendung berücksichtigt werden. Diese werden bei den derzeit vorgeschlagenen Steuersätzen von 10 Cent für reinen Biodiesel und je 15 Cent für Biodiesel in Mischungen sowie für reines Pflanzenöl in keinster Weise berücksichtigt.

Für den Fall, dass eine Teilbesteuerung tatsächlich zum Tragen kommen würde, fordert die UFOP nachdrücklich eine Ausnahmeregelung für die Land- und Forstwirtschaft. Hier ist von einem Absatzpotenzial von maximal 400.000 Tonnen auszugehen. Im Sinne eines vorbeugenden Boden- und Trinkwasserschutzes sowie zur Reduzierung von Schadstoffbelastungen in Ballungsgebieten sollte diese Ausnahmeregelung konsequenterweise auf Unternehmen ausgeweitet werden, die im ÖPNV sowie in umweltsensiblen Bereichen tätig sind.

Abschließend fordert die UFOP eine Anforderung im Gesetz aufzunehmen, nach der die Erfüllung der jeweils gültigen Kraftstoffnorm die Voraussetzung für eine Steuerbegünstigung wäre. Der im Gesetzentwurf beschriebene Bezug auf die Biomasseverordnung reicht aus Sicht der UFOP nicht aus. Mit dem Hinweis auf die Erfüllung der Normen als Voraussetzung für die Steuerbegünstigung könnte Importen und der Produktion von nicht normgerechten Biokraftstoffen im Sinne der Verbraucher wirkungsvoll begegnet werden.

Quelle und Kontaktadresse:
UFOP Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen e.V. Pressestelle Reinhardtstr. 18, 10117 Berlin Telefon: (030) 31904202, Telefax: (030) 31904485

(sk)

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