Pressemitteilung | Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK)
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Masterplan Ladeinfrastruktur: VDIK fordert klare Ausbauziele und verbindliche Zeitpfade

(Bad Homburg) - Der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) begrüßt den in dieser Woche veröffentlichten Entwurf des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 ausdrücklich als wichtigen Schritt, um Deutschland auf dem Weg zu einer flächendeckenden, nutzerfreundlichen und wettbewerblich organisierten Ladeinfrastruktur weiter voranzubringen. Die Bundesregierung bekennt sich damit zu Marktprinzipien, Technologieneutralität und Preistransparenz. Der VDIK vermisst allerdings klare Fristen, quantitative Zielwerte und messbare Erfolgsindikatoren.

VDIK-Präsidentin Imelda Labbé: „Im Entwurf des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 finden sich viele Anregungen des VDIK wieder. Dennoch bleibt der Vorschlag in zentralen Punkten wenig verbindlich. Es fehlen klare Ausbauziele, verbindliche Zeitpfade und überprüfbare Indikatoren auf kommunaler Ebene. Auch werden wichtige Hemmnisse, etwa lange Netzanschlusszeiten, bürokratische Genehmigungsverfahren, unzureichende Anreize für private Ladepunkte und dem Quartiersladen, nur unvollständig adressiert.“

In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf fokussiert der VDIK auf folgende Kernforderungen:
1. Lkw-Laden priorisieren: Verbindlicher Ausbau- und Netzfahrplan für Megawatt Charging System-Korridore, Depots und Off-Highway-Laden mit klaren Fristen für Netzanschlüsse.
2. Kommunale Verantwortung stärken: Einführung eines bundesweiten Ladeindikators und Einführung von KPI-basierten Mindestzielen für Kommunen.
3. Transparenzpaket 2026: Zentrale Veröffentlichung von Preisen und Verfügbarkeiten, einheitliche Regelung der Blockiergebühren und Echtzeit-Preisweitergabe an Services Provider.
4. Private Ladeinfrastruktur fördern: Kombination aus Investitions-, Steuer- und Rechtsanreizen, inklusive Recht auf Wallbox, ermäßigter Umsatzsteuer und steuerfreies Arbeitgeberladen. Verbindliche Anforderungen für Ladeinfrastruktur an Mehrfamilienhäusern.
5. Technologieoffenheit sichern: Förderlinien ausdrücklich für Induktiv-, Plug & Charge-, bidirektionale und wechselbarer Systeme öffnen, Interoperabilität verbindlich nach DIN/ISO-Standard verankern.

„Der Masterplan deckt ein großes Spektrum an Rahmenbedingungen ab. Doch wenn aus dem Masterplan Ladeinfrastruktur ein wirksamer Masterplan zum Hochlauf der Elektromobilität werden soll, wie vom VDIK gefordert, dann müssen wir auch die Stromerzeuger mit einem quantifizierten Plan hin zu günstigem Ladestrom einbinden. Nur mit klaren Zielen, belastbaren Fristen und fairen Rahmenbedingungen kann der Markthochlauf der Elektromobilität gelingen – und der Automobilstandort Deutschland gestärkt werden. Wir brauchen jetzt Tempo, Verbindlichkeit und Transparenz statt weiterer Absichtserklärungen. Der VDIK steht bereit, diesen Prozess mit seiner internationalen Erfahrung aktiv zu begleiten“, so Labbé.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK), Stefan Meyer, Leiter(in) Kommunikation, Presse und Medien, Kirdorfer Str. 21, 61350 Bad Homburg, Telefon: 06172 98750

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